Zusammenfassung
Das FGG. enthält außerdem noch eine Anzahl Vorschriften über das Verfahren in einzelnen den Gerichten der FG. überwiesenen Angelegenheiten, die hier nur erwähnt werden können. So behandelt der 3. Abschnitt (§§ 65–68) die Bestätigung der Annahme an Kindesstatt, der 4. (§§ 69–71) die gerichtlichen Verrichtungen in Personenstandssachen, der 6. (§§ 100–124) das Schiffspfanddrecht, der 9. (§§ 163 bis 166) den Offenbarungseid (in den Fällen des bürgerlichen Rechts), die Untersuchung und Verwahrung von Sachen und den Pfandverkauf. Im Abschnitt Handelssachen finden sich neben den Handelsregistersachen zahlreiche durch das HGB. den Gerichten übertragene Verrichtungen (§ 145) sowie die Regelung der gerichtlichen Tätigkeit bei der Dispache (§§149–158, HGB. §706, BinnenSchG. §84).
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Lent, F. (1928). Sonstige Vorschriften. In: Freiwillige Gerichtsbarkeit. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 19 . Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-41790-4_20
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