Zusammenfassung
Im Rahmen der Erfahrungs- und Realwissenschaften gilt für die Betriebswirt¬schaftslehre als angewandte Wissenschaft im Sinne einer Gestaltungslehre, daß die Erkenntnisgewinnung nicht um ihrer selbst willen erfolgt, sondern daß die theore¬tischen Erkenntnisse für ihre praktische Anwendung aufbereitet werden müssen. Neben das theoretische Wissenschaftsziel tritt hier das pragmatische Wissenschafts¬ziel (Hempel, 1951, S. 315; Popper, 1964, S. 93). So versucht die Betriebswirt¬schaftslehre grundsätzlich, Instrumente zur Steuerung komplexer betriebswirt¬schaftlicher Organisationen zu entwickeln — und der Endzweck aller betriebswirtschaftlichen Forschung besteht darin, Grundsätze und Verfahrensregeln herauszu-arbeiten, die einen optimalen Ablauf des betriebswirtschaftlichen Geschehens er¬möglichen sollen (Moxter, 1957, S. 60).
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Huch, B. (1975). Ein handlungsorientiertes Rechnungswesen auf der Basis einer ganzheitlichen Theorie der Unternehmung. In: Das Rechnungswesen als Grundlage der Unternehmenspolitik. Physica, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-41563-4_2
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Publisher Name: Physica, Heidelberg
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