Zusammenfassung
Die Bestimmungen vorstehender Dienst - Instruktion sind maßgebend auch für Revierförster, Hegemeister, Forstaufseher, Hilfsjäger, Waldwärter, und überhaupt für alle Forstschutzbeamte in Beziehung auf ihr Dienstverhältnis im allgemeinen sowie in Beziehung auf die ihnen obliegenden Funktionen für den Forstschutz und die ihnen übertragenen sonstigen Förstergeschäfte.
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Consortia
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Springer. (1912). Allgemeine Bestimmungen. In: Dienst-Instruktion für die Königlich preußischen Förster vom 23. Oktober 1868. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-41308-1_3
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