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Das private Devisentermingeschäft

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Das Devisentermingeschäft

Part of the book series: Bank- und finanzwirtschaftliche Abhandlungen ((BFA,volume H. 4))

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Zusammenfassung

Der gesamte Bankbetrieb baut sich — im Gegensatz zu allen anderen Handelsbetrieben — auf dem Gelde auf, und zwar auf dem durch die Währungsgesetzgebung eines bestimmten Landes, in der Regel des Heimatlandes des betreffenden Betriebes, geschaffenen oder geregelten Geld. Die Beschaffung und Zurverfügungstellung von Geld, sei es in natura, sei es in Gestalt von Geldkapital (Forderungen), ist der Gegenstand dieses Betriebes. In Geld drückt er auch das Ergebnis seiner Arbeit, den Gewinn oder Verlust, aus. Eine Wertveränderung dieses Geldes berührt ihn zunächst direkt nicht. Nur dadurch, daß sich die Wirkungen dieser Wertveränderungen bei denjenigen fühlbar machen, die mit ihm in Beziehungen stehen — handle es sich nun um die, denen er seine Dienste anbietet, die Kunden, oder um die, deren Dienste er in Anspruch nimmt, seine Angestellten, die Lieferanten seines Bureaubedarfs —, und dadurch, daß das eigene Kapital, falls es nicht der Geldwertänderung angepaßt wird, in seiner Funktion, nach außen hin als Garantie für die Sicherheit der Einlagen zu dienen, gestärkt oder geschwächt wird, wirkt diese Wertveränderung mittelbar auch auf ihn zurück1). Ganz anders ist es in der Industrie oder im Warenhandel. Hier ist Gegenstand des Betriebes die Beschaffung oder Zurverfügungstellung von Waren, während das Ergebnis der Arbeit, Gewinn oder Verlust, wie beim Bankbetrieb in Geld ausgedrückt wird. Tritt eine Veränderung des Geldwertes ein, so bedeutet das eine Zerreißung des organischen Zusammenhanges zwischen Arbeit und Arbeitserfolg, es werden Gewinne oder Verluste ausgewiesen, die nicht Ergebnis der Arbeit des Betriebes sind. Aufgabe einer einwandfreien Erfolgsrechnung wird es sein, den zerrissenen Zusammenhang wiederherzustellen, indem Arbeit und Arbeitserfolg entweder auf den Geldwert eines bestimmten Zeitpunktes oder auf die Ware oder einen anderen, im Verhältnis zur Allgemeinheit der Waren möglichst stabilen Wertmesser zurückgeführt werden.

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Literatur

  1. Die Devisenverordnungen des Jahres 1923 haben durch die Beschränkung aller Geschäfte auf den Berliner Einheitskurs den Telephonhandel im unbesetzten und zeitweise auch im besetzten Deutschland lahmgelegt. Damit entfallen für den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich dieser Verordnungen alle im folgenden gezogenen Folgerungen. Das Devisengeschäft ist wieder Kommissionsgeschäft.

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  2. Ward, Dudle y: Ein Bild vom Londoner Devisenmarkt. M. G., Wiederaufbaunummer S. 10.

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  3. Durch die Kalkulation in Goldmark oder in Devisen ist der für die Devisen gezahlte Preis weniger bedeutungsvoll für das Zustandekommen des Warengeschäftes geworden. Die Folge ist eine Umkehrung des Brauches bei der Auftragserteilung: Das Devisengeschäft wird heute nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden sofort fest abgeschlossen oder im Freiverkehr ausgeführt; ist nichts Besonderes über die Ausführung bemerkt, so wird es als Kommissionsgeschäft an der Börse bzw. zum Börsenkurse getätigt.

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  4. Über eine gewisse, aber für die Gedankengänge der vorliegenden Arbeit nicht wesentliche Änderung der Deckungspolitik der Banken im Laufe des Jahres 1923 vgl. Anmerkung zu S. 24.

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  5. Nr. 448 v. 18. Juni 1922: Das Bankenjahr 1921.

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  6. Vgl. Steuerflucht. Bank, Januar 1922, S. 57.

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  7. Einzelne derartige Geschäfte waren schon früher gemacht worden (vgl. Köln. Ztg. Nr. 451 vom 24. Juni 1921), aber zu wirklicher Bedeutung gelangten sie erst jetzt. Die Börsenkurse in Devisen werden in Berlin, Frankfurt a. M. und Köln in der Weise notiert, daß zunächst ein Einheitskurs als „Mittelkurs“ von den Maklern festgestellt wird und aus diesem die zu veröffentlichenden Brief- und Geldkurse durch Addition und Subtraktion von je 10/00 des Kursbetrages errechnet werden.

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  8. Frankfurter Zeitung 1922, Nr. 242.

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  9. Buchwald: a. a. O. S. 238.

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  10. Vgl. Köln. Ztg. Nr. 551 vom 6. August 1922: „Aachen, die deutsche Tuchmetropole.“ Diese Tendenz hat sich übrigens in den letzten Monaten des Jahres 1922 noch verschärft. Die Reichsbank hält an ihrer im Wechselverkehr alterprobten Einrichtung fest: Sie führt neben dem Wechselobligobuch ein Devisenobligobuch. Will ein Kunde ein Wechsel- oder Devisengeschäft mit ihr abschließen, so werden Wechsel-und Devisenobligobuch nachgesehen, die sich ergebenden schwebenden Geschäfte des Kunden zusammengerechnet und mit der Obligogrenze des Kunden verglichen. Ein besonderer buchungstechnischer Vorteil der sofortigen Verbuchung der DTG auf Sperrkonten ergibt sich daraus, daß hierbei das Devisenskontro ohne weiteres nach Einsetzung des Devisenbestandes den Gewinn ergibt, während bei Verbuchung der DTG bei Fälligkeit zur Feststellung des Gewinnes erst die laufenden DTG besonders aufgesucht, bewertet und eingesetzt werden müssen.

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  11. Abgedruckt im Novemberheft 1921 des Zahlungsverkehrs, S. 296ff.

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  12. Köln. Zeit. No. 872a vom 22. Dezember 1921.

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  13. Bank, Februar 1922, S. 128.

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  14. Frankfurter Zeitung Nr. 133 vom 18. Februar 1922.

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  15. Damals wurde er stets in dieser Form angegeben, später meist in Mark pro Notierungseinheit (100 Fr., 1 £). Jedoch ist in dieser Arbeit durchgehend die Prozentbezeichnung beibehalten, weil sie allein vergleichbare Ziffern bietet. Die angeführten Sätze gelten stets für den Termin von 1 Monat, bei 2 Monaten wird der doppelte, bei 3 Monaten der dreifache Satz berechnet. Bei längeren Terminen, besonders wenn sie über 6 Monate hinausgehen, treten in der Regel andere Sätze ein.

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  16. Valutarisiko S. 81.

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  17. Köln. Zeit. Nr. 451 vom 24. Juni 1921.

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  18. Vgl. Bank 1921, S. 706.

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  19. Vgl. Frankfurter Zeitung Nr. 470 vom 27. Juni 1922.

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  20. Wenn im folgenden vom Report (Abschlag) die Rede ist, so ist darin der Deport (Zuschlag) als negativer Report eingeschlossen. Zu beachten ist: Wenn vom Steigen des Reports gesprochen wird, so bedeutet das im Falle des Bestehens eines Deports natürlich Verkleinerung desselben bzw. Übergang in Report; Fallen des Reports bedeutet bei Deport Vergrößerung des letzteren. Die „untere Grenze des Reports“ bedeutet, falls sie auf der negativen Seite liegt, die Höchstgrenze des Deports, die „obere Grenze des Reports” im gleichen Falle die Mindestgrenze des Deports. Wenn bei mathematischen Formulierungen der Ausdruck „-r Report“ gebraucht ist, so schließt dieser Ausdruck die Bedeutung „abzüglich Deport” ein.

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  21. Die Ausdrücke Kassamarkt und Terminmarkt sind nicht im Sinne wirklicher besonderer Märkte zu verstehen. Vielmehr gibt es in Wirklichkeit nur einen einheitlichen Devisenmarkt, neben dem noch der Schiebungsmarkt einen Sondermarkt darstellt. Die Worte Kassa- und Terminmarkt sind nur eine bequemere begriffliche Zusammenfassung der Gesamtheit sämtlicher Kassageschäfte bzw. Termingeschäfte. Beide zusammen erst ergeben einen geschlossenen Markt, eben den Devisenmarkt.

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  22. Die Kassaspekulation kann allerdings auch eine solche Wirkung ausüben, indem der Spekulant sich Devisen kauft und diese reportiert. Dieser Vorgang gehört jedoch nicht hierher, sondern unter die Wirkung des Devisenvorrates der Volkswirtschaft.

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  23. Vgl. Lansburgh: Die Besserung der deutschen Valuta. Bank 1920, S. 321.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Vogel, J. (1924). Das private Devisentermingeschäft. In: Das Devisentermingeschäft. Bank- und finanzwirtschaftliche Abhandlungen, vol H. 4. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-41258-9_2

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