Zusammenfassung
Bei dem Versuch, Tatortgruppen zu bilden, die die Übersicht erleichtern, ist die Erfahrung störend, daß gleiche Räume soziologisch höchst verschiedene Bedeutung haben. Wenn wir von Wohnung und umschlossenen Räumen sprechen1, so ist mechanisch eine Schutzfunktion gegeben mit Mauern, Schlössern, Gittern, Hunden, angestellten Wächtern. Hier bergen wir das Eigentum, das man mit Recht „beweglich“ nennt, indem wir der verschlossenen Tür und Aufmerksamkeit verschiedenen Grades weitere Hindernisse hinzufügen: „Behältnisse“, wie sie das Gesetz nennt und deren ordnungsmäßige Eröffnung dem Eigentümer vorbehalten ist, Signalanlagen, Verstecke wohlbekannter Art, das obere Stockwerk, weit entfernt vom Eingang und wo wir neben unseren Schätzen schlafen, bewaffnet öfters und bereit zum Widerstande wie zum Hilferufen. Im Tatbestand des schweren Diebstahls werden alle Merkmale aufgezählt, die einem Schutz des Eigentums im Wege stehen, einschließlich psychologischer Momente wie Tätermehrheit, Waffen, Nachtzeit.
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von Hentig, H. (1961). Topographie der kriminellen Handlung. In: Das Verbrechen I. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-41247-3_6
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