Zusammenfassung
Die Frage des Zubehörs zu einer Sache scheint sehr einfach zu beantworten zu sein, ist aber oft eine so schwer lösbare daß selbst geübte Fachleute nicht immer mit Bestimmtheit eine zutreffende Auskunft hierüber geben können. Das Zubehör zu einer Sache spielt in jedem geschäftlichen Verkehr eine große Rolle, hauptsächlich dürfte aber im Maschinenbau diese Frage recht oft zu unliebsamen Auseinandersetzungen führen. Beim Kauf eines Werkes muß das Zubehör zu demselben genau geprüft und festgestellt werden, damit Meinungsverschiedenheiten bei der Übergabe nicht entstehen können. Und ebenso ist beim Verkauf und bei der Abgabe von Maschinen darauf zu achten, daß dieselben nicht bevor sie bezahlt sind, zu einem Bestandteile eines Grundstückes Averden und dadurch aufhören, ein Gegenstand besonderer Rechte zu sein. Die Frage, welche das Zubehör zu einer Sache regeln soll, ist in den §§ 93 bis 98 des Bürgerliehen Gesetzbuches behandelt. Liest man diese Bestimmungen durch, so erscheint es auf den ersten Augenblick nicht schwer, sich mit denselben abfinden zu können. Tritt aber der Fall ein, daß man gezwungen ist, in einer solchen Sache den Rechtsweg zu beschreiten, dann wird man bald die Erfahrung machen, daß diese so einfachen Gesetzesbestimmungen so viele Auslegungen zulassen, daß es sehr schwer hält, hier zuverlässig stets das Richtige zu finden.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Rights and permissions
Copyright information
© 1907 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Ballewski, A. (1907). Zubehör. In: Der Fabrikbetrieb. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-41237-4_56
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-41237-4_56
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-662-40753-0
Online ISBN: 978-3-662-41237-4
eBook Packages: Springer Book Archive