Zusammenfassung
Die Abrechnung des Akkord- oder Stücklohnes erfolgt eigentlich schon durch die Arbeitszettel. Da nun aber Arbeitszettel in der Werkstatt verschwinden können, so ist es nötig, in der Lohnabteilung eine Einrichtung zu treffen, aus welcher der vereinbarte Akkordsatz sowie die darauf in verschiedenen Löhnungen gezahlten Vorschüsse bis zur Abwicklung des Akkordes ersichtlich bleiben. Für diesen Zweck pflegte man früher große Bücher einzurichten, für jeden Arbeiter darin ein Konto anzulegen und dann in weitschweifigen und zeitraubenden Verbuchungen die Abrechnung des Akkordes vorzunehmen. Ein solches Verfahren ist nicht nötig, wenn Vielschreiberei vermieden werden soll. Akkorde, die im Laufe einer Löhnung ihre Erledigung finden sollen, bedürfen keiner weiteren Verbuchung in der Lohnabteilung, da genügen die Tageszettel, um abhanden gekommene Arbeitszettel ergänzen zu können. Für Akkorde, die sich über eine Löhnung ausdehnen, wird jedoch ein Abrechnungsverfahren erforderlich, welches in der Lohnabteilung geführt wird, und aus dem man alles ersehen kann, was die Arbeitszettel mit wochenlangen Akkorden enthalten, damit, wenn ein Zettel abhandenkommt, sofort die Ausfertigung eines Ersatzarbeitszettels erfolgen kann.
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Ballewski, A. (1907). Abrechnung des Akkord- oder Stücklohnes. In: Der Fabrikbetrieb. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-41237-4_33
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