Zusammenfassung
Die Verteilung des Verdienstes der Gruppenarbeiter — unter Gruppenarbeiter sind Arbeiter zu verstehen, welche unter Leitung eines Vorarbeiters gemeinschaftlich eine Arbeit verrichten — wird oft mit einer Umständlichkeit vorgenommen, die man sich gar nicht erklären kann. Wird eine Gruppenarbeit ausgeführt — nehmen wir als Beispiel die Arbeit an einem Schmiedefeuer an — so hat doch nur der Sehürrmeister eine besondere Tätigkeit zu entfalten, während die Zuschläger alle auf einer Stufe stehen, und daher nur auf einen gleich hohen Verdienst Anspruch erheben können. Es gibt ja allerdings Gruppenarbeiter, bei welchen, außer dem Vorarbeiter, noch einem anderen Arbeiter eine besondere Tätigkeit übertragen werden muß, das sind aber Ausnahmefälle, welche auch als Ausnahme behandelt werden können. Im großen und ganzen zeigen sich aber in allen Gruppenarbeiten ziemlich gleiche Verhältnisse. Unter solchen obwaltenden Umständen ist es nicht verständlich, wenn bei der Ausführung von Akkordarbeiten die Auseinanderrechnung des Gesamtverdienstes auf Grund des Lohnes erfolgt, den jeder Arbeiter bei Ausführung in Lohnarbeit erhält. Man kommt in solchen Fällen zu so umständlichen und zeitraubenden Abrechnungen, daß die Löhnungsarbeiten dadurch nicht allein verzögert, sondern auch Irrtümern bei denselben leicht hervorgerufen werden können.
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Ballewski, A. (1907). Verteilung des Verdienstes bei Gruppenarbeiten. In: Der Fabrikbetrieb. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-41237-4_31
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