Zusammenfassung
Die Besserung der Verkehrsverhältnisse bedingt einschneidende Änderungen in Fragen der Organisation und der Wirtschaftlichkeit. Der Organisation nach zwei Richtungen, indem einerseits einheitliche obrigkeitliche Regelung und Überwachung des Verkehrswesens, anderseits ein engerer Zusammenschluß der Unternehmungen selbst in Betracht kommt. Rücksichtnahme auf die Wirtschaftlichkeit versteht sich von selbst. Indem die Wohlfahrt der Unternehmungen gehoben wird, wird auch dem öffentlichen Interesse gedient, da von notleidenden Gesellschaften, die ihrwirtschaftliches Eigeninteresse in die erste Reihe zu stellen gezwungen sind, die Sicherstellung der Allgemeininteressen in weiterem Umfange weder erwartet, noch im Aufsichtswege erzwungen werden kann. Sowohl den bestehenden als auch namentlich den neuen Unternehmungen sollte die Durchführung ihrer schwierigen Aufgaben, soweit wie nur irgend möglich, erleichtert werden.
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Kemmann, G. (1909). Vorschläge zur Hebung des Schnellverkehrs. In: Der Londoner Verkehr nach dem Bericht des englischen Handelsamts. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-41232-9_6
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