Zusammenfassung
Mit dem Zusammenbruche des älteren deutschen Reiches sah sich Deurschland in zahlreiche Einzelstaaten aufgelöst. Der deutsche Bund (1815), der diesen Staaten die volle Swlbstständigkeot belassen hatte, vermochte Deutschland weder zuansehen nach außen, noch zu nennenswerthem Erfolgen in der inneren Entwickelung zu führen. Erst das unter den Kriegsstürmen der letzten Iahrzehnte erwahsene neue deutsche Reich hat unser zersplittertes Baterland zueinem lebenskrästigrn Ganzrn zusammengeschlossen. Nach dem preußisch-österreichischen Keiege (1866) trat Desterreich von den weiteren Gesraltungen in Deutschland zurück, während das durch Länderzuwachs erstarkte Preußen mit den 21 übrigen norddeutschen Staatrn den norddeutschen Bund vereinbarte. Nach dem französischen Kriege (1870/1) traten neben dem neu erworbenen Neichslande Elsaß-Lvthringen die bis dahin nur derbündet gewesenen füddeutschen Staaten hinzu. der norddeutsche Bund war damit zum deutschen Reiche erweitert.
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© 1892 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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de Grais, G.H. (1892). Das deutsche Reich. In: Grundrisz der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem Deutschen Reiche. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-41207-7_2
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