Zusammenfassung
Die Verwaltung der Finanzen (Staatswirthschaft) umfaßt die Beschaffung und Verwendung der zur Deckung des Staatsbedarfs erforderlichen Einnahmen. Umfang und Art dieses Bedarfs wird durch die Aufgaben bestimmt, welche der Staat auf den einzelnen Verwaltungsgebieten zu erfüllen hat. Die Entwickelung der Finanzverwaltung steht deßhalb mit der der allgemeinen Staatsthätigkeit in engstem Zusammenhang und reicht wie diese nicht über die Mitte des 17ten Jahrhunderts zurück1). Um diese Zeit rief die Vermehrung der bis dahin wesentlich aus den Einkünften der Domänen und Regalien bestrittenen Staatsbedürfnisse2) die Steuern hervor, die dem Finanzwesen ein neues Gepräge und eine mit den gesteigerten Ansprüchen an die Staatsthätigkeit immer wachsende Bedeutung verliehen haben3).
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de Grais, G.H. (1882). Finanzen. In: Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem Deutschen Reich. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-41175-9_6
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