Zusammenfassung
Die offene Handelsgesellschaft3) ist eine Gesellschaft von zwei oder mehr Personen zum Batriebe eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma, wobei sämtliche Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haften, § 105 I. Hier liegt das Charakteristikum dieser Gesellschaftsform: jeder einzelne Gesellschafter haftet für die Gesellschaftsverbindlichkeiten auch mit seinem Privatvermögen. Im Verhältnis der Gesellschafter untereinander kann die Beteiligung der einzelnen beliebig geregelt, etwa bestimmt werden, daß der eine von ihnen nur eine bestimmte Einlage zu leisten hat und jedes Mehr von dem anderen zu tragen oder zu ersetzen ist, — den Gläubigern gegenüber ist eine Begrenzung des den Einzelnen treffenden Risikos ausgeschlossen, §§ 109, 128 Satz 2. Das Begriffsmerkmal der unbeschränkten Haftung ist in § 105 negativ ausgedrückt, weil die volle persönliche Haftung das Normale ist. Betreiben mehrere ein Handelsgeschäft mit einer einheitlichen Firma in Gesellschaft und ist nicht eine andere Gesellschaftsform wirksam eingeführt, so liegt stets eine offene Handelsgesellschaft vor, vgl. § 176. Daß die offene Handelsgesellschaft eine Firmengesellschaft ist, schließt nichtfirmen-berechtigte Gewerbetreibende von dieser Rechtsform aus. Minderkaufleute assoziieren sich nach bürgerlichem Recht, § 4 II. Die vollkaufmännische offene Handelsgesellschaft ist den besonderen Bedürfnissen des Handelsverkehrs angepaßt. Doch stimmt auch sie im Kerne ihres Wesens mit der einfachen Gesellschaft des bürgerlichen Rechts überein und ist daher in allen, vom HGB. nicht geregelten Punkten nach den Vorschriften des BGB. § 705ff. zu beurteilen, § 105 II.
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Literatur
Flechtheim bei Düringer-Hachenburg IV, S. 349-789; Geiler, das. S. 5-273 über die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts; Hergenhahn-Tuchatsch, Die offene Handelsgesellschaft; Laband, Beiträge zur Dogmatik der Handelsgesellschaften, ZHR. 30, 469ff.; 31, 1ff.
Lastig, Auflösung der kaufmännischen Gesellschaften; K. Lehmann, Schutz u. Erhaltung kaufm. Unternehmungen; Alexander-Katz, ZHR. 70, 80; Breit, Jur. Rundschau 1926, 761, 857.
Wimpfheimer, Die Gesellschaften des Handelsrechts und des bürgerlichen Rechts im Stadium der Liquidation.
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Heinsheimer, K. (1927). Offene Handelsgesellschaft. In: Handelsrecht mit Wechsel- und Scheckrecht. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 12. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-41174-2_7
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