Zusammenfassung
Bei der Beurteilung von Haftpflichtansprüchen, bei denen die der Kraftverkehrsversicherung im Vordergrund stehen, kann nicht auf gesetzlich oder vertraglich festgelegte Begri f e hinsichtlich des Vorzustandes zurückgegriffen werden. Er ist bei der Begutachtung unter dem Gesichtspunkt zu sehen und zu beurteilen, daß Haftpflicht die Verpflichtung ist, den einem anderen zugefügten Schaden wiedergutzumachen. Der medizinische Gutachter hat also darzulegen, welcher Körperschaden tatsächlich verursacht wurde. Zwangsläufig ergibt sich daraus, wenn ein kongenitaler oder erworbener Vorzustand eines Organs oder eines Organsystems vorhanden war und zu einer organisch-pathologischen Reaktion, zur Normabweichung in der Auswirkung der Schadenfolgen, führte, bei Haftpflichtansprüchen zunächst alles unter dem Gesichtspunkt des ursächlichen Zusammenhanges zu betrachten.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
Copyright information
© 1968 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Reichenbach, M. (1968). Die Bedeutung des Vorzustandes bei Haftpfichtansprichen. In: Verhandlungen der Deutschen Gesellschaft für Unfallheilkunde Versicherungs-, Versorgungs- und Verkehrsmedizin E. V.. Hefte zur Unfallheilkunde. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-41161-2_33
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-41161-2_33
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-662-40679-3
Online ISBN: 978-3-662-41161-2
eBook Packages: Springer Book Archive