Zusammenfassung
Furchtlosigkeit und Gottvertrauen neben einer ausgesprochenen Neigung zum Beruf Wahrheitsliebe, Taktgefühl, Geduld und Gehorsam, zuverlässige Treue in pünktlicher Ausführung aller ärztlichen Anordnungen. Fügsamkeit in allen oft unbehaglichen Verhältnissen. Im Krankenzimmer darf die Pflegerin vor keiner Arbeit und Hilfeleistung zurückschrecken. Beobachtungsgabe und eine zarte Hand können durch Übung und redliches Bestreben entwickelt werden.
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Haring, J. (1927). Verpflichtungen des Krankenpflegepersonals in bezug auf allgemeines Verhalten, namentlich Benehmen gegen über den Kranken und ihren Angehörigen sowie gegenüber den Ärzten, Geistlichen und Mitpflegern, Berücksichtigung des Seelen zustandes des Kranken, Verschwiegenheit. In: Haring, J. (eds) Leitfaden der Krankenpflege in Frage und Antwort. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-41108-7_12
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