Zusammenfassung
Wichtigste Voraussetzung jeder vergleichenden Beobachtung — und jede therapeutische Untersuchung ist eine solche — ist der Besitz einer Vergleichsgrundlage, d. h. die Kenntnis des gesetzmäßigen Ablaufs des Naturvorgangs ohne den willkürlichen Faktor unseres Versuchs. Daß im Bereich klinischer Untersuchungen die Abläufe zwar gesetzmäßig, aber nicht sicher voraussichtlich, sondern nur mutmaßlich sein können, ändert nichts an der Gültigkeit dieser Forderung. Vergleichsgrundlagen können gewonnen werden aus der Beobachtung des Verlaufs einer Erkrankung, ihrer Dauer und ihres Ausgangs; für alle drei muß bekannt sein ihr Verhalten einerseits ohne spezifische Behandlung, andererseits unter einer solchen.
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Martini, P. (1932). Der Vergleich als Grundlage der therapeutischen Untersuchung. In: Methodenlehre der Therapeutischen Untersuchung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-41091-2_2
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