Zusammenfassung
Die Erdleitungen haben den Zweck, einen möglichst widerstandslosen Ausgleich der bei einem Blitzschlag den Blitzableiter durchströmenden elektrischen Massen mit denjenigen der Erde zu vermitteln, damit der Blitz nicht von Blitzableiter abspringt und jenen Ausgleich auf einem andern Weg unter Gefährdung des zu schützenden Hauses sucht. Es muß deshalb bei der Herstellung eines Blitzableiters denjenigen Stellen der Erdoberfläche, welche wegen ihres Feuchtigkeitsgehalts, d. h. wegen ihrer besseren Leitungsfähigkeit im Vergleich zu ihrer Umgebung geeignet sind, dem Entladungsstrom eine verhältnißmäig widerstandslose Ausbreitung in der Erde zu gestatten, eine besondere Beachtung geschenkt warden. Als solche Stellen sind anzusehen stehende und fließende Gewässer und das Grundwasser, ferner solche Stellen der Erdoberfläche, welche von Iauche, sonstigen Abwassern der Gebäude und von zusammenfließendem Regenwasser vorzugsweise befeuchtet sind oder warden, endlich mit Gras und Buschwerk besetzte Stellen und diejenigen Theile von Hausgärten, welche im Sommer bei trockener Witterung regelmäßig begossen werden.
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Findeisen, F. (1899). Künstliche Erdleitungen. In: Rathschläge über den Blitzschutz der Gebäude unter besonderer Berücksichtigung der landwirthschaftlichen Gebäude. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-41064-6_9
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