Zusammenfassung
Für eine abschließende hygienische Beurteilung eines zu Trink- und Wirtschaftszwecken dienenden Wassers ist die genaue Kenntnis der örtlichen Verhältnisse der Gewinnungsanlagen, z. B. des Brunnens, der Quelle, erforderlich. Wasserentnahmestellen müssen stets so angelegt sein, daß nachteilige äußere Beeinflussungen des Wassers, z. B. durch menschliche oder tierische Abfallstoffe, dauernd ausgeschlossen sind. Durch Trinkwasser können neben anderen Krankheiten1) in erster Linie Cholera und Typhus übertragen werden. Da die Erreger dieser Krankheiten hauptsächlich mit den menschlichen Entleerungen ausgeschieden werden, können sie bei hygienisch nicht einwandfreien Wassergewinnungsanlagen, die z. B. in der Nähe von Abortgruben sich befinden, in das Trinkwasser gelangen und zur Verbreitung der genannten Krankheiten Anlaß geben. Das Wasser, das zum Baden, zur Reinigung der Wäsche usw. von Personen mit diesen ansteckenden Krankheiten gedient hat, ist infiziert; gelangt nun solches Wasser in die Nähe nicht einwandfrei angelegter Brunnen, so ist eine Übertragung der Krankheitserreger ohne weiteres möglich. Ähnlich verhält es sich auch, wenn Eier 2) von Eingeweidewürmern in das Trinkwasser hineingeraten. Nachstehende Abbildung möge die Verunreinigung eines Kesselbrunnens durch äußere schädliche Einwirkungen näher erläutern.
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Klut, H. (1922). Über den Wert der Ortsbesichtigung. In: Untersuchung des Wassers an Ort und Stelle. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-40983-1_2
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