Zusammenfassung
Die Art der Holzmassenermittelung ist stets von ihrem Zweck abhängig. Sie kann erfolgen:
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1.
Zum Zwecke des Ankaufs oder Verkaufs einzelner stehender Holzbestände oder ganzer Waldungen. Hierbei ist der Wert des Bodens und der Holzmassen getrennt nachzuweisen.
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2.
Zu forststatischen Untersuchungen, insbesondere zum Nachweis über den Massenzuwachs, den Wertzuwachs und die Umtriebszeit.
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3.
Zur Ermittelung des Vermögens der Waldeigentümer, die namentlich für die Zwecke der Besteuerung und Beleihung des Waldes nötig wird.
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4.
Zur Feststellung des Gesamtvorrats einer Betriebsklasse oder Wirtschaftseinheit, der zur Beurteilung der Rentabilität nachgewiesen werden muß.
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5.
Zur Bestimmung des Holzgehaltes der haubaren Bestände behufs Ermittelung des Abnutzungssatzes.
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Martin, H. (1910). Die Ermittelung der Holzmassen. In: Die Forsteinrichtung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-40430-0_8
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