Skip to main content

Abriß der Entwicklungs-Geschichte der Postanstalt

  • Chapter
  • 20 Accesses

Part of the book series: Die Verkehrsmittel in Volks- und Staatswirtschaft ((VVS))

Zusammenfassung

Die ältesten Überlieferungen, welche uns über die Vorkehrungen eines staatlich organisierten Nachrichtenverkehres aufbewahrt sind, betreffen den optischen Telegraphen, den die Perserkönige zur Übermittlung militärischer Meldungen in ihrem Reiche eingerichtet hatten. Ähnliche Einrichtungen, die sich nicht über ein primitives Signalwesen erheben, kannten wohl alle Völker 2). Zweifellos bleibt den Herrschern des großen Perserreiches der Ruhm, als die Ersten eine Staatspost ins Leben gerufen zu haben, die anderen Völkern zum Muster gedient hat und überhaupt schon das Entwicklungstadium bezeichnet, bis zu welchem das Altertum auf vorliegendem Gebiete gelangt ist. Die Mitteilungen Herodot’s und Xenophon’s über jene Einrichtung sind oft genug zitiert worden, um sich hier mit einfacher Erinnerung daran begnügen zu können, desgleichen die Stellen aus anderen Autoren, die aus Griechenland von der Existenz und den Leistungen der ήμεϱoδϱòμoι, der Botenläufer, berichten, eben damit jedoch den Mangel einer ständigen Posteinrichtung, der übrigens in der Beschaffenheit des Landes und seinen politischen Verhältnissen gegründet war, bezeugen.

Mit Rücksicht auf das in der Einleitung (I. Bd. S. 12) dargelegte Verhältnis dieser geschichtlichen zu den vorangegangenen theoretischen Ausführungen war die Beibehaltung des Abschnitts aus der ersten Auflage von selbst gegeben, und es ist hieran auch durch das Erscheinen neuerer Bearbeitungen der Postgeschichte, die übrigens nicht viel wichtiges Neue bieten, nichts geändert Als notwendig erwiesen sich nur einige Ergänzungen und die Fortführung der geschichtlichen Entwicklung bis zur Gegenwart. Ausführliches Literaturverzeichnis zur Postgeschichte im Archiv für Post und Telegraphie, 1909 von Görs, 1910 und 1913 von Kießkalt.

This is a preview of subscription content, log in via an institution.

Buying options

Chapter
USD   29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD   44.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD   59.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Learn about institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Literatur

  1. Eine ausführliche Darstellung der im Laufe der Zeit gebräuchlich gewesenen Signale, unter quellenmäßiger Anführung der Belegstellen aus den alten Schriftstellem, bietet jetzt Wolfgang Riepl, „Das Nachrichtenwesen des Altertums“, 1913. Das Buch beschreibt die Nachrichtenübermittlung durch Zeichen, die entweder für einen bestimmten Fall verabredet, oder auf allgemeinem Übereinkommen beruhend, oder an sich verständlich sind, gelegentlich auch durch Relaisposten weitergeleitet wurden (die Feuer-, Rauch-, Hornsignale, der Schlachtruf, die Flaggen-und Lichtsignale zur See, die Wasseruhr des Taktikers Aeneas u. a. m.), und beschreibt eingehend den von Kleoxenos und Demokleitos herrührenden, von Polybius verbesserten Vorschlag einer alphabetischen Zeichengebung durch Fackeln, der allerdings nicht zur Ausführung gekommen zu sein scheint. Im Übermitteln von Zeichen, welche Buchstaben bedeuten, ist der Übergang vom Signalwesen zur Telegraphie gegeben.

    Google Scholar 

  2. Die historischen Fachwerke, wie Mommsen, St.R. 2. S.956ff., Marquardt, St. Verw. 1. S. 417, Hirschfeld„,Unters. auf dem Gebiete der röm. Verwaltungsgeschichte” L Bd. S. 98ff., dann monographische Arbeiten, wie Bergier, Histoire dee grands chemins etc. Hudemann, „Das Postwesen der römischen Kaiserzeit“, Kiel 1866 und Berlin 1875, Stephan, „Das Verkehrsleben im Altertum” a. a. O., und die Postschriftsteller, schildern die Geschichte und das Detail des Institutes mit voller Ausführlichkeit. Von letzteren sind zu nennen: Le Qui en de Neuf ville, „Origine des Postes chez les anciens et les modernes“ Paris 1708, der bereits erwähnte Beust, „Postregale”, in neuerer Zeit Flegler, „Zur Geschichte des Postwesens“, Nürnberg 1858, Viebahn, Deutsche Vierteljahrsschr. 1858, Hartmann, „Entwicklungsgeschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart”, Leipzig 1868, Arthur de Rothschild, „Histoire de la Poste aux lettres“ Paris 1873, R. v. Rittershain, „Reichspost der römischen Kaiser”, 1880. Hauptquelle. Codex Theodos. Lib. VIII, tit. V. und Cod. Just. Lib. XII, tit. LI.

    Google Scholar 

  3. Riepl (a. a. O.) schildert in anziehender Weise die eifrige Korrespondenz der vornehmen Römer, insbesondere der am öffentlichen Leben beteiligten Persönlichkeiten in der letzten Zeit der Republik und der Kaiserzeit. Sie wurde außer durch Gelegenheitsbeförderung durch ein wohl eingerichtetes privates Botenwesen unterhalten, das die Sklaverei zur Voraussetzung hatte.

    Google Scholar 

  4. Die Einrichtung war also eine Staatspost jener Art, wie sie sich überall als Behelf einer Reichsregierung urwüchsig ausgebildet hat und wovon uns aus verschiedenen Zeiten und aus den entlegensten Erdteilen berichtet wird (aus dem Reiche der Kalifen, aus China, dem alten Peru und Mexiko).

    Google Scholar 

  5. Hartmann a. a. O. S. 50. Der Name angariae leitet sich von den persischen Posten her.

    Google Scholar 

  6. Vgl. hierüber insbesondere die gründlichen Untersuchungen Hartmann’s a. a. O. S. 63 ff.

    Google Scholar 

  7. So waren z. B. in der Breslauer Botenordnung vom Jahre 1573, rev. 1635 — es sind indes bereits aus dem Jahre 1387 die Taxen bekannt — geregelt: die Beitragsquote derjenigen Kaufleute, welche die Anstalt benützen wollten; die Pflichten des Botenschaffners, durch dessen Hand sowohl die abgesendeten als die einlangenden Sendungen gingen, der sie einschrieb und die Beförderung sowie das Austragen besorgte; der Lohn des Botenschaffners für jeden Brief und jedes Paket — also die Taxen — dann die Strafen, mit denen die Beförderung sogenannter blinder Briefe verpönt war; die Abgangs- und Ankunftszeiten bei den einzelnen Kursen und die.Versäumnisstrafen der Boten bei Unregelmäßigkeiten ihres Dienstes. Die Boten empfingen festen Lohn, es war ihnen jedoch zur Vermehrung ihres Einkommens gestattet, Briefe von Nichtteilnehmern mitzunehmen, die eine höhere Taxe zahlten. Deutsches Postarchiv 1874, S. 105ff. Dieses als Beiheft zum Amtsblatte des deutschen Reichs-Postamts erscheinende Fachblatt (seit 1876 Archiv für Post und Telegraphie) hat im Laufe der Jahre eine Reihe von Beiträgen zu dem Gegenstande gebracht; so über die Städteboten und die Botenordnungen von Friedrichstadt in Schleswig-Holstein, Quedlinburg, Mainz, Emden, Straßburg, Paderborn, Nürnberg, Augsburg, Frankfurt a. cl. O., Hamburg, München, Leipzig. Auch die Archive deutscher Städte dürften noch eine Menge urkundlichen Materiales und chronistischer Aufschreibungen über die Anfänge und die weiteren Schicksale der Einrichtung enthalten, dessen Veröffentlichung die Postgeschichte fördern würde.

    Google Scholar 

  8. Bartl a. a. O. S. 25.

    Google Scholar 

  9. Die Taxis stammten aus Italien, wo schon im Jahre 1290 ein Tasso in Genua eine Gesellschaft zur Beförderung von Briefen nach Venedig, Rom, Prag, Frankfurt, Mainz, Lyon, Marseille usw. eingerichtet hatte, die durch das ganze Mittelalter als die Compagnia dei Tassi bestehen blieb. VgL auch Ohmann, „Die Anfänge des Postwesens und der Taxis in Italien“, 1908 und 1909.

    Google Scholar 

  10. Ferdinand I. bediente sich der Post gleichfalls im Felde und von da ab wurde bei Ausbruch jedes neuen Krieges die Einrichtung immer wieder ins Werk gesetzt. Die Feldposten dienten ursprünglich nur der Beförderung von amtlichen Dienstbriefen und Depeschen zwischen dem Landesherrn, den obersten Behörden und dem Heere. Eine Beförderung von Briefen an die Mannschaft, sowie von Briefen der im Felde stehenden Truppen an die Heimat erfolgte zuerst und zwar außeramtlich ebenfalls unter Ferdinand L (1516–64). Im Jahre 1734 vermittelte die Feldpost zum ersten Male amtlich einen geordneten Briefverkehr zwischen Truppen und Heimat. W. Keller, „Die Feldpost früherer Zeiten“, Zeitschrift für Post und Telegraphie, 1915, Nr. 16.

    Google Scholar 

  11. Arthur de Rothschild, Histoire de ta Poste aux lettres 4. Aufl.. 1879. Bello c, Les Postes françaises, 1886.

    Google Scholar 

  12. Außerdem kommt vor Rowland Hill die Markenfrankatur — freilich nicht im heutigen Sinne — noch zweimal vor: einmal in den Francos in blanc in England, einer Art frankierter Freibillete, deren man sich um das Jahr 1784 im vereini n Königreiche bediente; gekaufte Lizenzen für die Befreiung vom Fiskalvorrec te, durch welche man sich die Erlaubnis sicherte, solche Briefe beliebig durch andere Beförderungsgelegenheit zu senden. Dann in der Einrichtung eines Postpapieres in Sardinien, das im Jahre 1818 gleichfalls als eine Form der Befreiung vom Postzwange eingeführt worden war. Es wurden zu diesem Behufe carte postale bollate ausgegeben, und Briefe, welche auf solchem gestempelten Papiere geschrieben waren, konnten unter gewissen Bedingungen, die vor Umgehungen des Postgesetzes sichern sollten, von wem immer befördert werden. Die Einrichtung wurde nach mehreren Abänderungen im Jahre 1836 abgeschafft (Rothschild a. a. O. S. 184).

    Google Scholar 

  13. Wir folgen hier wesentlich William Lea-ins: Her Majestys Mails, a history of the Post-office and an industrial account of its present condition. London 1865. Der Verfasser schöpft nicht nur aus den Werken der englischen Historiker, sondern auch aus den Archiven. Mit gleicher Anlage jetzt Smith, The development of rates etc. auch ausführlich über Vereinigte Staaten und Kanada.

    Google Scholar 

  14. Eine der bezüglichen Streitschriften ist wegen ihres Titles interessant. Sie trug die Überschrift: John Hills Penny-Post, or a vindication of the liberty of every Englishman in carrying merchants or other mens letters etc.

    Google Scholar 

  15. VgL Hartmann a. a. O. S. 218–400. Neue Darstellung bei W. E. Croie, „Geschichte der deutschen Post“, 1889.r) Archiv 1911, S. 543 aus K. Löffler, „Geschichte des Verkehrswesens in Baden”, 1910.

    Google Scholar 

  16. Archiv f. Post und Telegr., 1913, S. 392.

    Google Scholar 

  17. Neuere Schriften über deutsche Landesposten, auch später entstandene: Schäfer, „Geschichte des Sächsischen Postwesens“, 1879; Bernhardts, „Zur Entwicklung des Postwesens in Braunschweig”, 1911; Hass, „Geschichte des hessischen Postwesens bis zum Anfang dea 18. Jahrhunderts“, 1902; Weber, „Post und Telegraphie im Königreiche Württemberg”, 1901; Große, „Das Postwesen in der Kurpfalz im 17. und 18. Jahrhundert“, 1902; Rüthning, „Geschichte der Oldenburgschen Post”, 1902; Brunner, „Das Postwesen Bayerns in seiner geschichtlichen Entwicklung bis zur Gegenwart“, 1900. Über Baden die angeführte Schrift von Löffler. Wir fügen die Quellenschriften für die Sch wei z an: Stucki, „Grundriß der Postgeschichte mit besonderer Berücksichtigung der schweizerischen Verkehrsverh.” 1909 und Buser, „Geschichte der schweizerischen Posttag-Gesetzgebung.“, 1912.

    Google Scholar 

  18. Welch’ ungeheurer Fortschritt damit vollzogen war, beweist am beaten eine Gegenüberstellung der früher bestandenen Abweichungen unter den selbstständigen Verwaltungen. „Diese Verschiedenheiten erstreckten sich auf alle Teile der Postgesetzgebung, sodann den Tarif für alle Kategorien von Sendungen, die Portofreiheiten, die TTr ‘terhältnisse, die Spedition und technische Manipulation usw. Eine auf der Konferenz bearbeitete gedrängte tabellarische Übersicht der bestehenden Gesetzgebung über das Postregale und den Postzwang in den verschiedenen deutschen Bundesstaaten umfaßte sieben enggedruckte Folioseiten. Bei den Taxen bestanden Verschiedenheiten nicht allein in den Grundsätzen der Taxgesetzgebung, sondern auch im Formellen der Taxbildung, in den einzelnen Sätzen wie in den Abstufungen. In einigen Staaten bestand die Brieftaxe aus zwei, in anderen aus 30 Abstufungen nach Entfernung und Gewicht; dazu die Verschiedenheiten in den Meilenmaßen, den Münzen und Gewichten… Für eine Sendung von einem Orte Deutschlands nach einem andern, die mehrere Gebiete berührte, kam in der Regel für jedes derselben die Landes- oder eine andere in den betreffenden Verträgen vereinbarte Taxe in Anwendung, die zwischenliegenden deutschen Postbezirke wurden gewöhnlich als ausländisches Gebiet angesehen und besondere Transitportobeträge erhoben. Die Verhältnisse der Postanstalten zum Publikum in Hinsicht der Verkehres im allgemeinen waren sehr verschiedenartig gestaltet.“ Stephan, „Geschichte der preußischen Post,” S. 538.

    Google Scholar 

  19. Bar tl, Vorträge, S. 25ff., Dessary, „Die österreichische Postverfassung“, 1848, S. 6 ff. Neueste Darstellung von Effenberger,,Geschichte der österreichischen Post”, 1913, auf Grund des archivaliachen Urkundenmaterials

    Google Scholar 

  20. Stephan,,Geschichte der preußischen Post von ihrem Ursprunge bis zur Gegenwart“, 1859, 816 S.; ein mustergiltiges Werk von dauerndem Werte.

    Google Scholar 

  21. Insbesondere gegenüber der im letzten Viertel des 17. Jahrhunderts aufstrebenden Kursächsischen Postverwaltung mit dem Sitze in Leipzig war eine Kampfesstellung unvermeidlich. Dadurch erklärt sich wohl auch das etwas parteiische Urteil, das Stephan über die beiden tatkräftigsten Leiter dieser Verwaltung, die beiden Kees, Vater und Sohn (1692–1712) fällt. Das in dem biographischen Werke von K. Krebs, „Das kursächsische Postwesen zur Zeit der Oberpostmeister Johann und Jakob Kees“, 2 Bde., 1914, mitgeteilte Tatsachenmaterial gestattet die Richtigstellung.

    Google Scholar 

  22. Es ist daher nicht zutreffend, was öfters angeführt wird: der erste bekannte Fall eines Postvertrags mit dem Grundsatze der Einhaltung der eingenommenen Gebühren sei der Vertrag zwischen der französischen und der Taxis’ sehen Verwaltung vom Jahre 1814.

    Google Scholar 

  23. Als einfacher Brief galt nur derjenige, welcher weniger als eine Unze wog und aus einem einzigen Blatte bestand. Jeder aus zwei Blättern bestehende Brief wurde doppelt, drei Blätter wurden dreifach taxiert. Ein Brief im Gewichte von über eine Unze bis unter 5/4 Unze wurde mit vierfachem Porto belegt. Von 11/4–11/2 Unze wurde das fünffache Porto und so für jede Viertel-Unze ein Porto mehr berechnet, wobei dann noch die Entfernungsabstufung in Rechnung kam. In Anwendung dieses lästigen Tarifes mußte ein Brief, dem auch nur der kleinste Papierstreifen beigelegt war, schon doppeltes Porto bezahlen; ein Brief, in welchem 2–3 Wechsel eingeschlossen oder mehrere Rechnungen versendet wurden, mußte so oft den Portosatz entrichten als die einzelnen Stücke sich wiederholten. Jeder Brief unter Umschlag zahlte eben des Umschlags wegen das doppelte Porto. Um diesen Tarif in Anwendung zu bringen, war eine besondere Geschicklichkeit der Beamten erforderlich und die Reklamationen wegen übermäßiger Gebührenansätze waren ohne Zahl, obgleich die Prüfung des Briefinhaltes auf eine sehr peinliche Weise geschah, indem jedes nur erdenkliche Mittel angewendet wurde, um die Einlagen durch Vorhaltung vor ein Licht, Betastung usw. zu erspähen, was zu groben Mißbräuchen und Versuchungen bei Wertsendungen Anlaß gab. Hierzu kam noch, daß die Berechnung der Entfernung nach der durchlaufenen Strecke eine oft höchst unbillige Ungleichheit hervorrief und die Berechnung der Gebühr sehr erschwerte. Sonach war die Lästigkeit des Tarifes sowohl in Absicht auf den Gehalt des Briefes als die Entfernung geradezu ein unhaltbarer Zustand geworden und führte auch zu ganz ungewöhnlichen Unterschleifen, die so mannigfaltig in ihrer Art und so verbreitet in ihrer Anwendung waren, daß eine eigene Parlamentsuntersuchung dem Gegenstande gewidmet wurde.

    Google Scholar 

  24. In einem Umkreise von 12–13 Meilen um Birmingham und anderen größeren Städten waren förmliche Briefbeförderungsanstalten mittels Weiber und kleiner Kinder eingerichtet. Die größte Ausdehnung hatte der Briefschmuggel in Irland erreicht, indem Reisende, Kondukteurs, Kutscher usw. sich nach einem viel billigeren Tarife mit dem Brieftransporte förmlich beschäftigten. Die Zeitungen, welche unentgeltlich befördert wurden, waren zugleich eine geheime Korrespondenz, indem durch die Art und Weise ihrer Adressierung, der Aufschrift des Namens, der. Gasse, Haus-Nr. und so fort, ein Kaufmann dem andern den Empfang oder die Sendung von Waren anzeigte usw.

    Google Scholar 

  25. Um das mehrfache Porto zu ersparen, welches bei Versendung mehrerer Wechsel zu zahlen gewesen wäre, ließen Banquiers Platten gravieren, auf denen 12 Stück Wechsel Platz fanden und noch Raum für den Brief übrig blieb. Dieses einzige Blatt zahlte nur ein Porto; der Empfänger zerschnitt das Blatt, um die einzelnen Teile ihrer Bestimmung zuzuführen. In anderen Fällen traten mehrere Personen zusammen, um auf einem Blatte mehrere Briefe an verschiedene Adressaten desselben Bestimmungsortes zu schreiben. Die Portofreiheit der Parlamentsmitglieder wurde gleichfalls ausgebeutet, und der Gewinn hieraus stieg bei größeren Firmen auf mehr als 700 Pfund jährlich. Dieser ungeheuere Unterschleif brachte der Postanstalt sehr empfindliche Nachteile, ohne daß es möglich war, dein Unfuge zu steuern, obgleich sichergestellt war, daß die Zahl der geschmuggelten Briefe jener der durch die Post beförderten gleich kam. (Herz, „Die Postreform im deutschösterreichischen Postvereine.“ 1851, S. 9ff.)

    Google Scholar 

  26. Das Markensystem wurde eingeführt: in Frankreich mit Dekret vom 24. August 1848, im deutsch-österreichischen Postvereinsvertrage 1850 für Deutschland und Österreich.

    Google Scholar 

  27. Wenn die Mitteilung Arthur de Rothschilds a. a. 0. S. 320, daß die belgischen Kammern schon 1867 die Einführung der Postkarten, indes nur beschränkt auf eine gewisse Zone, beschlossen haben, richtig ist, käme Österreich nicht die Priorität in diesem Punkte zu.

    Google Scholar 

  28. Vgl. Dr. P. D. Fischer, „Die deutsche Post- und Telegraphen-Gesetz-gebung.` Berlin 1876.

    Google Scholar 

  29. Der spätere General-Postdirektor Stephan hatte bereits im Jahre 1865 bei Gelegenheit der Konferenz des deutsch-österreichischen Postvereins in einer den Delegierten nichtamtlich bekanntgegebenen Denkschrift ein „Postblatt in Vorschlag gebracht, das im wesentlichen dem Grundgedanken der Postkarte entsprach, jedoch mit einem Silbergroschen Porto gedacht war. Der Vorschlag wurde nicht weiter verfolgt. Im Jahre 1869 regte Prof. Herrmann in Wien die Einführung einer Postkarte an, die eine Art Brieftelegramm (Höchstzahl 20 Worte) mit einer sehr niedrigen Beförderungsgebühr sein sollte. Die Anregung fand in der Öffentlichkeit lebhaften Anklang und es fand sich die österreichische Postverwaltung dadurch im gleichen Jahre zur Einführung der „Korrespondenzkarte“ bestimmt, die den Gedanken des Stephan ‘sehen Postblatts aufnahm, vom Vorschlage Herrmann ‘s aber die starke Portoermäßigung ausführte. Es entstand später ein Streit über die „Priorität” der „Erfindung“, der nach Vorstehendem wohl als müßig erklärt werden darf. (Noch im Jahre 1911 wurde die Angelegenheit in der Schrift von K a l c kh o f f, „Die Erfindung der Postkarte und die Korrespondenzkarte der Norddeutschen Bundespost” erörtert.) Es wird nicht zu leugnen sein, daß die rasche Einbürgerung der Postkarten zwar nicht ausschließlich, doch hauptsächlich dem niedrigen Preissatz zuzuschreiben ist, die Tarifermäßigung bildete aber einen wesentlichen Punkt im Vorschlage Herrmann’s.

    Google Scholar 

  30. Dagegen ist Deutschland unbestreitbar das Vaterland der Ansichtskarte. Wahrscheinlich die ersten solchen Karten wurden im Jahre 1888 von den Besitzern von Gasthöfen im Riesengebirge ausgegeben. Ein solches Bild stellt den Gipfel der Sclmeekoppe mit den Koppenhäusern und dem Aufsteigwege dar; es war auf der Rückseite der Karte ein Gummistempel in rötlicher Farbe angebracht und ließ für handschriftliche Mitteilungen genügend Raum. Ein ähnliches Bild ist aus derselben Zeit von der Schneegrubenbaude erhalten.

    Google Scholar 

  31. Nähere Angaben hierüber bei S e h öttle a. a. O. S. 186ff.

    Google Scholar 

  32. Die Geschichte der Erfindung und der Einführung gut dargestellt schon bei Knies a. a. O. S. 19ff. und 112ff. Vgl. auch Hennig, „Die älteste Entwicklung der Telegraphie und Telephone“, 1908.

    Google Scholar 

  33. Die Einzelheiten in der offiziösen Schrift: „L’Union postale universelle, sa fondation et son développement“ von Hubert Krainz, Sekretär des internationalen Bureaus, L Aufl. 1900; 2. Aufl. 1908.

    Google Scholar 

  34. Der mehrfach aufgetauchte und erörterte Vorschlag eines Welteinheitsporto von 10 Cs. für den einfachen Brief (vgl. Haas, „Weltpostverein und Einheitsporto,“ 1913), somit der vollständigen Gleichstellung des Inlands- mit dem Welttarif, hat wohl keine Aussicht auf Verwirklichung — nach dem Krieg weniger als je — und war schon von Anfang an nach den ungünstigen Erfahrungen, die England mit der Einführung des Pennyporto für den Verkehr mit den Kolonien (1898) und später im Verkehre mit den Vereinigten Staaten (seit 1908) gemacht hat; ein unfruchtbarer Gedanke.

    Google Scholar 

  35. Die Einzelheiten in der offiziellen geschichtlichen Darstellung: „Union télégraphique internationale“ (1865–1915), herausgegeben vom Berner Bureau.

    Google Scholar 

  36. Nach Friedensschluß ist eine noch viel weiter reichende Erhöhung sämtlicher Tarife des Post-, Telegraphen- und Telephonverkehrs unter dem Drucke der Finanzlage und der Umwälzung der Preis- und Lohnverhältnisse in allen Staaten — und folglich auch im Weltvereinsverkehr — unvermeidlich geworden. Die zunächst bereits ergriffenen oder noch bevorstehenden Tarifmaßnahmen werden ebenfalls noch nicht als endgültig zu betrachten sein.

    Google Scholar 

  37. Am 16. Mai 1916 haben die Elektrotechnikervereine in New-York, Chicago, Philadelphia, Boston, San Franzisko und Atlanta gemeinschaftlich eine Jahresversammlung mittels des Telephons abgehalten. Die verschiedenen Versammlungsorte waren miteinander verbunden und jedes der insgesamt 5000 Mitglieder war durch einen Hörer in der Lage, den auswärtigen Verhandlungen zu folgen, die durch den Vorsitzenden in New-York geleitet wurden. Jede der angeschlossenen Städte beteiligte sich an den Verhandlungen. Die Abstimmung über verschiedene Anträge, an der sich alle Ortsgruppen beteiligten, beschloß diese ferntelephonische Versammlung. Zum ersten Male diente so der Fernsprecher dazu, einem größeren Kreise von Menschen, die auf einem ausgedehnten Gebiet verteilt sind, die Ab. haltung einer Versammlung zu ermöglichen, ohne daß sie zusammen zu kommen brauchten. Zeitschr. f. Post u. Telegraphie. 1916, Nr. 30.

    Google Scholar 

Download references

Authors

Additional information

Besonderer Hinweis

Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 1920 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

About this chapter

Cite this chapter

Sax, E. (1920). Abriß der Entwicklungs-Geschichte der Postanstalt. In: Land- und Wasserstrassen Post, Telegraph, Telephon. Die Verkehrsmittel in Volks- und Staatswirtschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-40357-0_11

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-40357-0_11

  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

  • Print ISBN: 978-3-662-39317-8

  • Online ISBN: 978-3-662-40357-0

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics