Zusammenfassung
Von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung ist in den letzten Decennien das Versicherungswesen geworden, welches, im Anfang vorigen Jahrhunderts aus unbedeutenden Anfängen emporsprossend, jetzt zu einer Ausbreitung und Vollkommenheit gediehen ist, wie es jemals wohl kaum geahnt wurde, und welches nicht nur aus allen Berufsklassen seine Mitglieder herangezogen, sondern sich auch der verschiedensten Interessen des alltäglichen Lebens bemächtigt hat. Alle diese Versicherungen aber haben den gemeinsamen Zweck, den Ersatz irgend einer Sache, welche für den Eigenthümer von Werth ist und welche ihm durch Zu- oder Unfall entrissen oder beschädigt werden kann, zu sichern, und zwar kann entweder ein Versicherer allein die Gefahr und Vergütung des Schadens, der die versicherte Sache durch diese Gefahr trifft, übernehmen, nachdem er im Voraus ein Entgelt von dem Versicherten erhalten hat, oder es kann die Gefahr von einer Mehrheit in gleicher Weise bedrohter Personen gemeinsam getragen werden. In jedem Falle aber soll der Versicherungsvertrag einen Schadenersatz, nicht jedoch eine Bereicherung bezwecken.
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Schwarz, O. (1894). Schlachtvieh-Versicherungen. In: Bau, Einrichtung und Betrieb von öffentlichen Schlachthöfen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-40261-0_13
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