Zusammenfassung
Als Wilhelm von Humboldt die Leitung der Unterrichtsverwaltung in Preussen übernahm, hat er in einer Denkschrift1) die Grundsätze für die Verwaltung der wissenschaftlichen Staatsanstalten niedergelegt, die er als die ihn leitenden anerkannte. Darin heisst es: „Der Staat muss von seinen wissenschaftlichen Anstalten nichts fordern, was sich unmittelbar auf ihn bezieht, sondern die Ueberzeugung hegen, dass, wenn sie ihren Endzweck erreichen, sie auch seine Zwecke und zwar von einem viel höheren Gesichtspunkte aus erfüllen, von einem,. von dem sich viel mehr zusammenfassen lässt und ganz andere Kräfte und Hebel angebracht werden können, als er sie in Bewegung zu setzen vermag ..... Der Staat muss sich bewusst bleiben, dass er immer hinderlich ist, sobald er sich hineinmischt, dass die Sache ohne ihn unendlich besser gehen würde“.
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Cohn, G. (1900). XIII. In: Ueber die staatswissenschaftliche Vorbildung zum höheren Verwaltungsdienst in Preussen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-40111-8_13
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