Zusammenfassung
Das ALR. handelt in dem 18 §§ umfassenden, „Von den Rechten und Pflichten des Staates überhaupt“ überschriebenen 13. Titel II. Teiles fast ausschließlich von der Stellung des Staatsoberhauptes. Wenn auch diese im wesentlichen als allgemeine Grundsätze zu bezeichnenden Vorschriften nicht völlig bedeutungslos geworden sind (vgl. OVG. 33, 1), so treten sie doch zurück gegenüber den inzwischen ergangenen grundlegenden Gesetzen. Naturgemäß hat sich die Darstellung des Verfassungsrechts um die Verfassung des Reiches und Preußens zu gruppieren.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Zelle, R., Korn, R., Gordan, K., Lehmann, W. (1911). Staats- und Verwaltungsrecht. In: Handbuch des geltenden Öffentlichen und Bürgerlichen Rechts. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-40011-1_8
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