Zusammenfassung
Beruhen nicht sowohl auf einer Nachbildung der englischen Verfassung, als auf einzelnen Sätzen, welche aus Blackstone, Montesquieu und De Lolme als „englische“ Staatseinrichtungen bekannt, und zu einem Gemeingut der gebildeten Welt geworden waren. Die so verbreiteten Meinungen waren nicht sowohl positiv unrichtig als unvollständig, und daher zu Schlußfolgerungen ungeeignet Was in den Schriften jener Zwischenträger des konstitutionellen Staatsrechts nicht zu finden war, wurde durch stillschweigende Uebereinkunft als nicht vorhanden angenommen.
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Gneist, R. (1867). Die französisch-belgischen Verfassungsartikel über das Staatsbudget. In: Budget und Gesetz nach dem konstitutionellen Staatsrecht Englands. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-39964-4_2
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