Skip to main content

Kartelle und Kriegswirtschaft

  • Chapter
Zur Reform der Industriekartelle
  • 12 Accesses

Zusammenfassung

Entgegen den bisherigen über dieses Thema handelnden Veröffentlichungen halte ich mich für verpflichtet, einleitend darauf hinzuweisen, daß heute noch viel zu wenig Material in einwandfreier Form vorliegt, daß vor allem die Kriegsarchive noch unzulänglich ausgeschöpft sind, um eine umfassendere Darstellung geben zu können.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 44.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD 59.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Literatur

  1. Näheres i. m. Aufs. „Die Kartelle u. d. Krieg“ in Kartell-Rundschau 1914 S. 694 ff. Dazu Berl. Tageblatt v. 10. u. 23. 10. 14, Köln. Ztg. v. 5. 11. 14, Ke m p -kens, Konventionen u. Krieg i. Zeitschrift f Handelswissenschaft und Praxis Heft 9, 1914.

    Google Scholar 

  2. In den mir bisher bekannt gewordenen Arbeiten zu diesem allgemeinen Thema wechseln die guten und die schlechten Kritiken zumeist ohne genügende eingehende Begründung ab. In der Regel werden aber überhaupt nur allgemeine Bemerkungen gegeben. Das gilt von dem Vortrage Liefmanns veröff. u. d. Titel „Die Kartelle in und nach dem Kriege“, Berlin 1918, wie von Troeltsch, „Die deutschen Industriekartelle vor und seit dem Kriege”, Essen 1916, erst recht von den ganz gelegentlichen Bemerkungen, z. B. bei Fuchs, „Die deutsche Volkswirtschaft im Kriege“, Tüb. 1915, S. 15 (ungünstig). Umgekehrt urteilt d. Wirtschaftszeitung d. Zentralmächte v. 29. Sept. 16; Dr. Steinitz, Kartell-Rundschau 1918, S. 193 u. zahlr. and. Stimmen. Die erwähnte kritische Arbeit v. von Beckerat h „Zwangskartellierung oder freie Organisation der Industrie”, Stuttgart 1918 wägt die industriepolitische Bedeutung der freien gegenüber der Zwangskartellierung ab, enthält sich aber des Werturteils über die Bedeutung der Kartelle im Kriege. Vgl. auch meine Aufsätze „Zur Frage der zwangsweisen Kartellierung der Industrie“ in „Kartell-Rundschau” 1918.

    Google Scholar 

  3. In diesem Sinne muß ich auch den Tadel, den Tro elts ch a. a. 0.41 meiner „Kartell-Rundsehau“ erteilt, als berechtigt anerkennen. Es wurde eben aus be-kannten Gründen unmöglich, den sorgfältig ausgebauten Sammeldienst weiter zu führen.

    Google Scholar 

  4. Aus der Textilindustrie und einigen anderen Gewerben sind mir solche Gründungen bekannt geworden, ebenso daß einzelne Kriegsvergebungsbehörden sich frühzeitig auf bestehende Kartelle stützten.

    Google Scholar 

  5. Hierüber 2 gute Arbeiten: Bruck, „Geschichte des Kriegsausschusses der Deutschen Baumwollindustrie“, Berlin 1920, S.97ff. Claren, „Die Zusammenlegung in der deutschen Tuchindustrie”, Berlin 1919. Ich möchte hierzu in Ergänzung meines schon erwähnten Aufsatzes „Zur Frage der zwangsweisen Kartellierung der Industrie“ ausdrücklich darauf hinweisen, daß eine genauere Systematik der so verschiedenartigen Kriegszwangsorganisationen heute mangels umfassenden Materials noch nicht möglich ist, wie das auch aus den nachstehender Bemerkungen von Bruck a. a. O. S. 35 her-vorgehen dürfte: „Um jene Zeit ging die E ltwicklung von zwei Richtungen aus, deren zweite bereits die Folge der ersten war. Die erste war die Konzentrationsbewegung zum Kartell — Syndikat und letzten Endes zum Monopol —, die zweite jene der staatlichen Eingriffe und Beteiligungen, die in den gemischtwirtschaftlichen Unternehmungen ihren Ausdruck suchte. Im Rahmen dieser Entwicklung können wir die Kriegsorganisationen bequem in drei Gruppen unterteilen: in solche, die nichts weiter sind als Umwandlungen bereits bestehender, privatwirtschaftlich zu Verbänden (Kartellen usw.) gereifter Organisation en zu einer öffentlichen, in der Form der gemischtwirtschaftlichen Unternehmung (z. B. der ursprünglich rein private Stahlwerksverband als späterer Stahlbund, also eine gemischtwirtschaftliche Kriegsorganisation.),Weiter zweitens in zwangsweisen Ad-hoc -Einigungen der einzelnen Industrien, die vorher noch nicht privatwirtschaftich zu Unternehmerverbänden gereift waren (hierzu gehören die Baumwollorganisationen, die überhaupt erst durch die Behörde „organisiert” wurden) zu analogen Körperschaften wie die ersten. Und drittens sind jene unglücklichen, in Anlehnung an die beiden ersten Gruppen entstandenen Imitationen talentloser oder eitler Regierungsvertreter oder privater Interessenten zu verzeichnen, die für irgendeinen Rohstoff oder ein Fabrikat im Kriegsgesellschaftsgründungsfieber eine neue Gesellschaft gründeten, die vielleicht für Stahl und Baumwolle gut geeignet, für den betreffenden Zweig mitunter unsinnig war. Für diese Gruppe war besonders kernzeichnend, daß für kleinste Teilfabrikate wahllos Kriegsgesellschaften gegründet wurden. Der Aufgabenkreis der Kriegsorganisationen änderte sich im Verlauf des Krieges vollkommen, worauf wir schon hinwiesen. Aus einfachen Rohstoffübernahme-, Finanzierungs- und weiter Verteilungsgesellschaften der Anfangszeit wurden zentrale Bewirtschaftungsstellen, gewissermaßen die Gehirne ganzer Industrien.“ Sicher wird man Starke, „Gewerbliche Zwangsverbände und Stillegungen”, Berlin 1918, S. 6, recht geben können, daß… „die Schaffung der Zwangsverbände nicht möglich gewesen (wäre), wenn sie nicht Vorbilder in den durch die Industrie begründeten Kart llen und Syndikaten gefunden hätte. Wie eine Reihe von Kriegsmaßnahmen auf diese Schöpfungen der Industrie zurückgeht, so auch die Zwangsverbände. Daher sind sie in ihrem Aufbau, aber auch in der Art ihrer Geschäftstätigkeit in vieler Hinsicht den Kartellen und Syndikaten nachgebildet und fußen auf deren jahrzehntelangen Erfahrungen. Es sei nur der Feststellung des Beteiligungsverhältnisses, der Regelung der Entschädigungen und der Abwicklung des Geschäftsverkehrs mit den Kunden gedacht. Trotzdem besteht zwischen beiden Formen der Organisation ein grundlegender rechtlicher Unterschied. Kartelle und Syndikate sind rechtlich freie Bildungen der beteiligten Wirtschaftskreise. Bei Zwangsverbänden wird der Unternehmer ohne seinen Willen in eine Gemeinschaft eingeordnet.“

    Google Scholar 

  6. Journal of Political Economy Vol. XXIII Nr. 10, Dez. 1915, S. 990 ff.

    Google Scholar 

  7. Auch Lief mann, „Die Kartelle in und nach dem Kriege“, scheint im wesentlichen auf meinem hier vorgetragenen Urteil zu stehen, wenn er auch in mancher Hinsicht optimistischer urteilt. Vergl. insbes. S. 5 ff.

    Google Scholar 

  8. Durchweg erfolgte ja die Zentralisation der Kriegsverwaltung auch erst allmählich. Einzelne Beschaffungsstellen haben dagegen, wie ich oben bereits erwähnte, schon frühzeitig ihnen bekannte Organisationen zur Mitarbeit herangezogen — Troeltsch a. a. O. S. 45 ff. — Ich habe schon 1918 in den erwähnten Aufsätzen „Zur zwangsweisen Kartellierung der Industrie“ hierzu aus eigenen Erfahrungen bemerken müssen: „Es kann ferner festgestellt werden, daß eine erhebliche Zahl der vielfach im Eiltempo geschaffenen Kriegsgesellschaften von vornherein zweckmäßiger sich hätten organisieren lassen, vielfach sogar überflüssig geworden wären, wenn eine wirtschaftliche Vorbereitung des Krieges rechtzeitig mit einer systematischen Indienststellung der Kartelle für die kriegswirtschaftliche Bedarfsdeckung,gerechnet hätte.”

    Google Scholar 

  9. Wo große Verbände bestanden, in denei bereits die geeigneten Vertreter der einzelnen Gruppen vorhanden waren, also bereits Gebiete, die privatwirtschaftlich zu Kartell- und syndikatsartigen Vereinigungen gereift waren, war es ein leichtes, solche Industriebewirtschaftungsstellen zu schaffen. So Prof. Dr. Bruck. a O. S. 33, der von Anfang an eine leitende Stellung i. d. KriegsRohstoff-Abteilung eingenommen hatte. — Aus eigenen Erfahrungen in der Kriegsorganisation kann ich das bestätigen. Zugleich muß ich aber auch darauf hinweisen, daß vielfach gerade gut organisierte, ihre Industrie beherrschende Kartelle sich gegen die ihnen übergeordneten Kriegsorganisationen mit allem Nachdruck gewehrt haben.

    Google Scholar 

  10. Reichstagsdrucks. Nr. 1460, 18, abged. i. „Kartell-Rundschau“, Jahrg. 1918, S. 182.

    Google Scholar 

  11. hierzu Flechtheim „Das Zwangssyndikatsgesetz“ i. Jurist. Wochensehr. Jahrg. 15, S. 885; Isay „Allgemeines Bergges.” ÍI. S. 435 ff. Grundsätzlich habe ich selbst die Frage in den erwähnten Aufsätzen „Zur Frage der zwangsweisen Kartellierung der Industrie“ behandelt.

    Google Scholar 

  12. z. B. Köln.-Ztg. v. 16. 4. abgedr. „Kartell-Rdseh.“, Jahrg. 16, S. 88.

    Google Scholar 

  13. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, daß auch der vordem gänzlich unorganisierte bayrische Graphitbergbau über die gleiche Notbrücke hinweg kartelliert worden ist.

    Google Scholar 

  14. Adler „Die Organisationsbestrebungen in Stabeisenfabrikation und Stabeisen-Handel“, Bonn 1920, bes. Abschn. IV „Die Kriegszeit”, S. 62 ff.

    Google Scholar 

  15. Im Oktober 1916 wurde auf Wunsch des Kriegsministeriums der „Deutsche Stahlbund“ als lose Vereinigung der Eisenerzeuger gebildet, um als Zentralstelle zur Verteilung des Heeresbedarfs und zur Mitwirkung bei der Festsetzung von Höchstpreisen (seit Juli 1917) mitzuwirken. — Zur Ergänzung sei bemerkt, daß mit Ende des Krieges dieser Stahlbund sich auflöste, aber, als Frühjahr 1919 seitens der Regierung die Bildung von „Gemeinwirtschaftskörpern” gewünscht wurde, sich neu als Ges. m. b. H. konstituierte und dann als solcher die Wahrung der Interessen der Eisen- und Stahlwerke in dem a. 1.4. 1920 durch Verordnung geschaffenen „Eisenwirtschaftsbund“ übernommen hat.

    Google Scholar 

  16. Vergl. hierzu die Abdrücke in der Kartell-Rundschau Jahrg. 1916 u. ff. Im Oktober 1916 wurde auf Wunsch des Kriegsministeriums der „Deutsche Stahlbund“ als lose Vereinigung der Eisenerzeuger gebildet, um als Zentralstelle zur Verteilung des Heeresbedarfs und zur Mitwirkung bei der Festsetzung von Höchstpreisen (seit Juli 1917) mitzuwirken. — Zur Ergänzung sei bemerkt, daß mit Ende des Krieges dieser Stahlbund sich auflöste, aber, als Frühjahr 1919 seitens der Regierung die Bildung von „Gemeinwirtschaftskörpern” gewünscht wurde, sich neu als Ges. m. b. H. konstituierte und dann als solcher die Wahrung der Interessen der Eisen- und Stahlwerke in dem a. 1.4. 1920 durch Verordnung geschaffenen „Eisenwirtschaftsbund“ übernommen hat.

    Google Scholar 

  17. Kartell-Rundschau 1916 5.245. Im Oktober 1916 wurde auf Wunsch des Kriegsministeriums der „Deutsche Stahlbund“ als lose Vereinigung der Eisenerzeuger gebildet, um als Zentralstelle zur Verteilung des Heeresbedarfs und zur Mitwirkung bei der Festsetzung von Höchstpreisen (seit Juli 1917) mitzuwirken. — Zur Ergänzung sei bemerkt, daß mit Ende des Krieges dieser Stahlbund sich auflöste, aber, als Frühjahr 1919 seitens der Regierung die Bildung von „Gemeinwirtschaftskörpern” gewünscht wurde, sich neu als Ges. m. b. H. konstituierte und dann als solcher die Wahrung der Interessen der Eisen- und Stahlwerke in dem a. 1.4. 1920 durch Verordnung geschaffenen „Eisenwirtschaftsbund“ übernommen hat.

    Google Scholar 

  18. Frankf.-Ztg. v. 5. 6. „K. R.“ ebenda S. 249. Im Oktober 1916 wurde auf Wunsch des Kriegsministeriums der „Deutsche Stahlbund” als lose Vereinigung der Eisenerzeuger gebildet, um als Zentralstelle zur Verteilung des Heeresbedarfs und zur Mitwirkung bei der Festsetzung von Höchstpreisen (seit Juli 1917) mitzuwirken. — Zur Ergänzung sei bemerkt, daß mit Ende des Krieges dieser Stahlbund sich auflöste, aber, als Frühjahr 1919 seitens der Regierung die Bildung von „Gemeinwirtschaftskörpern“ gewünscht wurde, sich neu als Ges. m. b. H. konstituierte und dann als solcher die Wahrung der Interessen der Eisen- und Stahlwerke in dem a. 1.4. 1920 durch Verordnung geschaffenen „Eisenwirtschaftsbund” übernommen hat.

    Google Scholar 

  19. Adler a. a. 0. S. 64. Im Oktober 1916 wurde auf Wunsch des Kriegsministeriums der „Deutsche Stahlbund“ als lose Vereinigung der Eisenerzeuger gebildet, um als Zentralstelle zur Verteilung des Heeresbedarfs und zur Mitwirkung bei der Festsetzung von Höchstpreisen (seit Juli 1917) mitzuwirken. — Zur Ergänzung sei bemerkt, daß mit Ende des Krieges dieser Stahlbund sich auflöste, aber, als Frühjahr 1919 seitens der Regierung die Bildung von „Gemeinwirtschaftskörpern” gewünscht wurde, sich neu als Ges. m. b. H. konstituierte und dann als solcher die Wahrung der Interessen der Eisen- und Stahlwerke in dem a. 1.4. 1920 durch Verordnung geschaffenen „Eisenwirtschaftsbund“ übernommen hat.

    Google Scholar 

  20. Die Kriegsgesellschaften waren, wie oben schon dargelegt wurde, fast durchweg aus kleinen, vielfach verwaltungstechnisch und organisatorisch recht willkürlich bemessenen Anfängen entstanden und erhielten ihre starke zwangsläufige Entwicklung nur allmählich mit dem Fortschreiten der Kriegswirtschaft, jedoch war von einem Zwangsbeitritt keine Rede. Nur erhielt der Außenseiter weder Aufträge noch Entschädigungen. Bei der Syndizierung der Schuhindustrie und den diesen gleichstehenden Organisationen handelte es sich hingegen von vornherein um genau umrissene sehr weitgehende Zwangsprogramme.

    Google Scholar 

  21. Zu vergl. Fagg „Die Zwangskartellierung i. d. Schuhindustrie“, KartellRdsch. Jhrg. 1917, S. 101 ff. von Beckerath a. a. O. S. 39 ff.

    Google Scholar 

  22. Die „Frankf.-Ztg.“ weist hierauf schon in ihrer Ausgabe v. 15. Juli 1916 (Kartell-Rdsch. 1916, S. 312) hin: „Gleichgültig, ob der von den Feinden der Zentralmächte angedrohte Wirtschaftskrieg nach dem Friedensschluß in der von ihnen geplanten Form geführt werden wird, oder nicht, jedenfalls ist man in beiden Lägern davon überzeugt, daß nach dem Kriege ein scharfer Wettbewerb um die jetzt desorganisierten und teilweise verloren gegangenen Absatzmärkte entbrennen wird. Der Rüstung für diese bevorstehenden Kämpfe dienen mancherlei wirtschaftliche Maßnahmen, die schon jetzt, noch mitten im erbittertsten Ringen... ergriffen werden. Neben diesem Ziel gilt es, sich darauf vorzubereiten, daß manche, in die Betätigung der industriellen Wirtschaftsfreiheit tief eingreifende kriegswirtschaftliche Einrichtungen mit dem Friedensschluß nicht verschwinden, sondern vielleicht auf verschiedenen Gebieten eine systematische Ausgestaltung erfahren werden. Die auffälligste dieser vorbereitenden Maßnahmen ist die bereits durch den Krieg mächtig geförderte Zusammenschlußbewegung innerhalb der einzelnen Interessentengruppen.” — Die Ausführungen verbreiten sich dann über die Fusionsbestrebungen in der Großindustrie, die wir bereits als eine bedeutsame Erscheinung der Nachkriegsorganisation erwähnten.

    Google Scholar 

  23. Auch bei den Trusts ist sie relativ größer, obwohl immer noch von geringerem, durch einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag leicht zu korrigierendem Umfange.

    Google Scholar 

Download references

Author information

Authors and Affiliations

Authors

Additional information

Besonderer Hinweis

Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 1921 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

About this chapter

Cite this chapter

Tschierschky, S. (1921). Kartelle und Kriegswirtschaft. In: Zur Reform der Industriekartelle. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-39907-1_2

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-39907-1_2

  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

  • Print ISBN: 978-3-662-38954-6

  • Online ISBN: 978-3-662-39907-1

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics