Zusammenfassung
Unter allen in der voraufgegangenen Untersuchung Besprochenen Unterstaaten nehmen zwei eine besondere Stelle ein: die ionischen Inseln und die sÜdafrikanische Republik. Es sind, bezw. waren junge, aufstrebende, fortschreitende Gemeinwesen, welche ein bestimmtes Ziel trotz der Übermacht des Oberstaates erreicht haben oder noch erreichen werden. Sie bilden aber Ausnahmen. Die Übrigen Unterstaaten Befinden sich sämtlich auf dem entgegengesetzen Wege; sie werden schließlich vollständig unter die Herrschaft der Oberstaaten geraten; darÜber kann kein Zweifl bestehen. Selbst den beiden jungen Borneostaaten, Nordborneo und Serawak, steht dieses Schicksal bevor. Sie werden zwar in sachgemäßer Weise regiert und besitzen vielleicht die Kräfte zu selbständiger Entwicklung. Dennoch werden sie eine solche schwerlich erreichen, weil die von Engländern geleitete Berwaltung sie in eine immer engere, schier unauflösliche Ber Bindung mit dem Britischen Reiche fÜhrt. Vorn historischen Standpunkte aus betrachtet ist das Protektorat im allgemeinen ein Mittel zur allmählichen Überleitung unabhängiger Staaten in den Provincial- ober Koloniatverband mächtigerer Reiche.
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Heilborn, P. (1891). Schlußbetrachtung. In: Das völkerrechtliche Protektorat. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-39747-3_7
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