Zusammenfassung
Die Wasserschloßdimensionen sind so zu bemessen, daß auftretende Schwingungen stets gedämpft verlaufen, d. h., daß der Wasserspiegel im Wasserschloß nach jeder möglichen Gleichgewichtsstörung als Folge einer Belastungsänderung innerhalb einer bestimmten Zeit wieder eine Beharrungslage erreicht, die „stabil“ ist. Es dürfen also keine andauernden oder angefachten Schwingungen auftreten, weil diese nicht nur zu Unzuträglichkeiten im Wasserschloß selbst führen (Überflutung), sondern auch zu einem starken Verschleiß der Turbinen und deren Reglereinrichtungen. Diese fundamentale Forderung nach „stabilen Verhältnissen“ bei einem Wasserschloß führt auf einen Minimumquerschnitt. Dieser Minimumquerschnitt ist, wie Vogt nachgewiesen hat, für jeden Wasserschloßtyp maßgebend, weil die Stabilitätsgrenze für alle Wasserschloßformen dieselbe ist.
Vgl. in der Literatur u. a.
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Vgl. in der Literatur u. a.
Vogt: Berechnung und Konstruktion des Wasserschlosses. Verlag von Friedr. Enke, Stuttgart 1923.
Mühlhofer: Zeichnerische Bestimmung der Spiegelbewegungen in Wasserschlössern von Wasserkraftanlagen mit unter Druck durchflossenem Zulaufgerinne. Berlin: Julius Springer 1924.
Allmähliche Zunahme von Null bis Vollast z. B. bei Wiederinbetriebnahme der Anlage; plötzliche Zunahme von teilweiser Belastung bis Vollast, z. B. beim Start großer Einheiten (elektr. Lokomotiven, Walzwerksmotoren, Schmelzöfen usw.); Zunahme durch kurzdauernde Belastungsstöße, z. B. beim Start großer Einheiten und bei Kurzschlüssen (für gewisse Arten von Schmelzöfen sind solche Kurzschlüsse normal und kommen regelmäßig vor).
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Streck, O. (1929). Forderungen an das Wasserschloß. In: Das Wasserschloß bei Hochdruckspeicheranlagen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-39745-9_3
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