Zusammenfassung
Wer einen Prozeß beginnen will, sollte sich niemals mit dem Gedanken vertraut machen, daß er ihn gewinnen wird, sondern damit, daß er verloren werden kann und daß man dann noch viel ärpier sein wird, als vor dem Prozeß, da der Verlierende auch die Gerichts- und die Anwaltskosten für beide Parteien bezahlen muß. Ob ein Prozeß gewonnen oder verloren werden wird, kann kein Mensch voraussehen. Es ist ein Lotteriespiel, auf das man sich einläßt. Sich geschädigt fühlen, sich für betrogen halten, Gerechtigkeit verlangen, das ist auf den Ausgang des Prozesses ganz ohne Einfluß. Die Richter urteilen, ohne daß das Gefühl dabei eine Rolle spielen darf, nach Gesetzen auf Grundlage von Beweisen und juristisch wissenschaftlichen Definitionen.
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© 1903 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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Mylius, E. (1903). Soll man seinen Vorgänger verklagen?. In: Der Apotheker als Geschäftsmann. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-39685-8_2
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