Zusammenfassung
Friedensverträge waren bisher — jedenfalls viel zu ausschließlich — das Forschungsgebiet der Historiker und, bevor diese an die Arbeit gingen, das Betätigungsgebiet der Politiker. Natürlich konnte nicht übersehen werden, daß auch mit den früheren Friedensverträgen finanzielle Wirkungen verknüpft waren. Aber selbst die den Zeitgenossen der Reichsgründung zuerst unfaßbar erschienene Forderung von 5 Milliarden Franken wurde weniger als wirtschaftliches Objekt, wie als politische Tat gewertet. So wenig zweifelhaft es sein kann, daß die Abtretung Elsaß-Lothringens auf das tiefste in unser wirtschaftliches Leben einschnitt, vor allem in das Schicksal der Textilindustrien, so wurde doch selbst von einem Mann wie Adolf Wagner1) die Einverleibung Elsaß-Lothringens in der Zeit der Friedensvorbereitung und der ersten Friedenswirkung als eine nationale und damit als eine politische Angelegenheit, und nicht als eine ökonomisch und sozialpolitisch folgenschwere Änderung unseres wirtschaftlichen Zustandes bewertet. Sechszehn Jahre später hat Herkner in seiner umfangreichen Doktordissertation über „Die oberelsässische Baumwollindustrie und ihre Arbeiter“ 1) und in der sich daran anschließenden Polemik2) auf die sozialen Wirkungen des Frankfurter Friedens hingewiesen. Es wäre freilich falsch, anzunehmen, daß Bismarck für die wirtschaftlichen Wirkungen der Annexion blind gewesen wäre, der er, so vor allem hinsichtlich des Textilemporiums Mülhausen, sehr kühl gegenüberstand. Bis in die Sozialdemokratie hinein wurde der Frankfurter Frieden fast ausschließlich unter außenpolitischen und nationalen Gesichtspunkten betrachtet.
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Literatur
Elsaß-Lothringen und ihre Wiedergewinnung für Deutschland. Leipzig 1870. Spätere Auflagen 1871. In der 90 Seiten starken Schrift sind kaum zwei wirtschaftlichen Betrachtungen, fast ebenso viele der Annexion der deutschen Schweiz gewidmet. Erst als die Ausschreitungen des Gründertums in Erscheinung traten, hat sich Adolf Wagner in Holtzendorffs Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung usw. des Deutschen Reichs, III. Band (1874), S. 85ff. u. auf den S. 228 ff. im 22. Bande der Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik (1874) über die volkswirtschaftlichen Wirkungen der französischen Kriegsentschädigung ausgesprochen. Zu der Frage der Wiedergewinnung Elsaß-Lothringens hat nur Gustav Meyer, Mitglied der Crefelder Handelskammer in seiner Schrift „Elsaß-Lothringen“ (Bielefeld, 1870) vom wirtschaftlichen Standpunkte Stellung genommen. Aus dieser Schrift (S. 18) ersieht man, daß die preußische Regierung von den Handelskammern und hervorragenden Industriellen Gutachten und Ratschläge über die Annexionen — leider ohne die Schlußfolgerungen aus ihnen zu ziehen — einforderte.
Straßburg 1887.
Vor allem die oberelsässische Baumwollindustrie und die deutsche Gewerbeordnung. Straßburg 1887.
Wir verweisen bei Beziehung auf die Friedensbedingungen auf den”Entwurf eines Gesetzes über den Friedensschluß zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten“ (Nr. 478 der Drucksachen der Verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung vom 7. Juli 1919). Die Seitenzahlen beziehen sich auf die deutsche Übersetzung des französischen und eng lischen Textes. Der Kürze wegen zitieren wir,Friedensbedingungen.”
Friedensbedingungen S. 158 ff.
Friedensbedingungen S. 180. ’) Friedensbedingungen S. 183.
Friedensbedingungen S.158. ’) Friedensbedingungen S. 159.
Friedensbedingungen S. 161.
Friedensbedingungen S. 162.
Friedensbedingungen S. 163.
Friedensbedingungen S. 164. °) Friedensbedingungen S. 21411
Am 11. Juli 1919 notierten an der Berliner Börse 100 Schweizer Franken 266 Mark Geld statt der Friedensrelation 81 M., das ist ein Rückgang auf 30,45°/e des Friedenswertes. Am 9. Juli 1919 waren umzurechnen 1 Dollar statt mit 4,20 M. mit 14,38 M., das Pfund Sterling mit 64,20 M. statt mit 20,90 M., 100 französische Franken statt mit 81 M. mit 209 M., 100 Lire statt mit 81 M. mit 168 M. (Frankfurter Zeitung vom 10. Juli 1919, Abendblatt Nr. 503 des 63. Jahrgang.)
Metzner, Die deutsche Baumwollindustrie und die Friedensbedingungen im Berliner Tageblatt, 48. Jahrg., Nr. 227, Abend-Ausgabe vom 19. Mai 1919.
Opposition gegen die Einfuhrbeschränkungen Großbritanniens, O. e.-Korrespondenz in der Exportbeilage Nr. 21 der Neuen Züricher Zeitung, Nr. 794, 3. Bl. vom 29. Mai 1919.
Korrespondenz aus St. Gallen in der Exportbeilage Nr. 21 der Neuen Züricher Zeitung Nr. 794, 3. Bl. vom 29. Mai 1919.
Zitiert in einer Korrespondenz der Exportbeilage Nr. 21 der Neuen Züricher Zeitung Nr. 794, 3. Bl. vom 29. Mai 1919 „Die amerikanische Stahlindustrie, im Kriege“.
Zitiert in dem Artikel „Zukunftsaussichten der englischen Baumwollindustrie“ von M. O. in der 21. Exportbeilage der Neuen Züricher Zeitung Nr. ‘794, 3. Blatt, vom 29. Mai 1919.
Friedensbedingungen (Teil VIII. Wiedergutmachungen, Anlage 4: Deutschlands wirtschaftliche Beihilfe zur Wiederherstellung der besetzten Gebiete § 1, S. 139 ).
Friedensbedingungen S. 140, im deutschen Texte heißt es „Maschinenspiele“, im französischen tours, im englischen tools.
Die Friedensbedingungen usw. S. 141.
Die Friedensbedingungen usw. S. 125. ’) Die Friedensbedingungen usw. S. 142.
D i e t z e l, Heinrich, Die Nationalisierung der Kriegsmilliarden. Eine Behandlung des von der Breslauer Fakultät der Rechts- und Staatswissenschaften gestellten Themas: »Wahres und Falsches an der zur Zeit viel gebrauchten Redewendung,Das Geld bléibt im Lande’“. Tübingen 1919. S. 36.
Technische Sonderfortbildung für die Ylbergangszeit in der „Technischen Rundschau“, Woohenschrift des „Berl. Tageblatts” Nr. 13 des 25. Jahrg. vom 4. Juni 1919.
Dietzel, a. a. O. • S. 32f.
Kölnische Zeitung vom 2. August 1918. Bericht der Glanzstofffabriken A. G. in Elberfeld, zitiert bei Dietzel a. a. O. S. 33.
Die deutschen Kabel, K.-Korrespondenz aus Berlin vom 28. Mai 1919 im „Frankfurter Handelsblatt“ der Frankfurter Zeitung in der Abendausgabe vom 30. Mai 1919.
Friedensbedingungen usw. S. 111.
Artikel 198 Abs. 2 u. 3 der Friedensbedingungen S. 110. Bestimmungen über unsere Seemacht und Luftfahrt. — Abschnitt III: Bestimmungen über militärische und maritime Luftfahrt, S. 110ff.
Friedensbedingungen, Teil XI. Luftfahrt S. 212f.
Friedensbedingungen, Teil VIII. Wiedergutmachungen Anlage III, Sonderbestimmungen über deutsche Schiffe, S. 13G.
Friedensbedingungen, Teil VIII. Wiedergutmachung Anlage III, § 5, b und c, S. 137 f.
Friedensbedingungen, Artikel 251, S. 151 f.
Friedensbedingungen, VIII. Teil, Anlage II, S. 12b, S. 251, Abs., 2 S. 152.
WiedergutmachungsausschuB (Commission des réparations) s. Friedensbedingungen, Artikel 232f. (S. 112f.), Artikel 240 Schluß (S. 125) und Anlage II, S. 12 von Teil VIII [Wiedergutmachungenl (S. 128f.), wo die einseitige Zusammensetzung der Kommission aus Mitgliedern der Ententestaaten festgelegt ist.
Friedensbedingungen, Teil VIII. Wiedergutmachungen, Anlage II S. 12, Abs. 2b S. 131.
Friedensbedingungen, Teil VIII, Wiedergutmachung Abt. I, Allgemeine Bestimmungen Art. 232, S. 122.
Hierüber handelt ausführlich eine Anlage 1 auf S. 127f. der Friedensbedingungen; zum Teil ergeben sich aus ihm finanziell nur ganz willkürlich feststellbare Verpflichtungen: Ungemessene Summen, wie die Kapitalisierung aller Pensionen an die militärischen Opfer des Krieges, nicht nur an die Invaliden und Verstümmelten, sondern auch an die Kranken, wie an die Witwen und Waisen der im Kriege Gefallenen.
Friedensbedingungen S. 127 f.
Die Gegenvorschläge der Deutschen Regierung zu den. Friedensbe - dingungen. Vollständiger amtlicher Text, Berlin 1919, IV, Wiedergutmachung 2. finanzielle Leistungen S. 61.
Zitiert bei Arthur Sachs, Die Bodenschätze der Erde, Salze, Kohlen, Erze, Edelsteine, Leipzig u. Wien 1916, S. 15.
Sachs, a. a. O. S. 16.
Flegel und ‘Tornow, Die Entwicklung der deutschen Montanindustrie von 1860 bis 1912 nach amtlichen Quellen bearbeitet (Montanstatistik des Deutschen Reichs geleitet von F. Beyschlag, herausgegeben von der Kgl. Preuß. geologischen Landesanstalt) Berlin 1915. S. 112.
Flegel und Tornow, a. a. O. S. 106
Zitiert bei Kukuk Paul, Unsere Kohlen; eine Einführung in die Geologie der Kohlen usw. (Aus Natur- und Geisteswelt, Band 306 ) S. 69.
Flegel und Tornow, a. a. 0, S. 101.
Macco, Vorkommen und Gewinnung von Kohle und Torf in Miete, Die Technik des 20. Jahrhunderts, I. Bd., S. 71.
Donath und Ulrich, Die fossilen Kohlen (Steinkohle und Braunkohle) und ihre Verwertung in Miete a. a. 0. 2. Bd. (Die Verarbeitung der Rohstoffe, S. 3 f.).
Friedensbedingungen, Teil VIII. Wiedergutmachung, Anlage V, Lieferung von Kohle und der daraus hergestellten Erzeugnisse, S. 143 ff.
Donath und Ulrich a. a. 0. S. 5.
Flegel und Tomow, a. a. 0. S. 130.
Friedensbedingungen, Teil VIII. Wiedergutmachung, Anlage V, § 8, S. 144 und Anlage VI, Lieferung chemischer und pharmazeutischer Erzeugnisse S. 146 ff.
Friedensbedingungen S. 240–255.
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Braun, A. (1919). Der Friede von Versailles. In: Der Friede von Versailles. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-39620-9_1
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