Zusammenfassung
Die Beantwortung der Frage, ob in einer Stadt eine Fernsprecheinrichtung hergestellt werden soll, hängt zunächst von der Anzahl desjenigen Personen ab, welche mittels der einzurichtenden Centralstelle (Vermittelungsanstalt) untereinander in Verkehr zu treten beabsichtigen. Für eine verhältnissmässig geringe Zahl von Theilnehmern ist einerseits kein besonderer Nutzen von der Anlage zu erwarten, andererseits sind die Kosten, welche der Verwaltung durch den Bau der Leitungen, durch die Einrichtung der Fernsprechstellen und des Vermittelungsamtes erwachsen, sowie die laufenden Unterhaltungskosten der Einrichtung zu erheblich. Von vornherein lässt sich sonach eine bestimmte Norm, welche Zahl von Theilnehmern ausreichend erscheint, nicht angeben, vielmehr wird in jedem einzelnen Falle eine sorgfältige Erwägung darüber Statt finden müssen, ob die Verkehrsverhältnisse der betreffenden Stadt derartig sind, dass eine nach und nach fortschreitende Entwickelung des Unternehmens mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten steht.
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Grawinkel, C. (1882). Grundsätze, welche für die Herstellung von Fernsprecheinrichtungen massgebend sind. In: Die allgemeinen Fernsprecheinrichtungen der Deutschen Reichs-Post- und Telegraphen-Verwaltung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-39476-2_2
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