Zusammenfassung
Für eine vollständige Würdigung der indirekten Wertzuwachssteuer würde eine Betrachtung ihrer geschichtlichen Entwicklung sehr wertvoll sein. Diese Betrachtung würde aber bei der großen Zahl der einzelnen Streitpunkte und bei dem Umfang der Literatur einen Raum einnehmen müssen, für den der Rahmen dieser Schrift nicht ausreichen würde.
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Literatur
Die rechtliche Zulässigkeit dieser Steuer ist nicht zweifelhaft. In Preußen insbesondere ist die Gültigkeit solcher Gemeindesteuerordnungen auch vom Oberverwaltungsgericht in mehreren Entscheidungen anerkannt worden. Dabei ist auch ausgesprochen, daß derartige mit dem Augenblick der Veräußerung zur Steuerpflicht führende Steuern als indirekte anzusehen sind.
Z. B. Charlottenburger Steuerordnung § 2: Als Umsätze gelten auch Veränderungen im Personenstande oder in der Beteiligung am Vermögen von G. m. b. H., Kommanditgesellschaften usw...., welcho Grundeigentum besitzen.
: Dem Übergange des Eigentums .... steht gleich der Übergang von Rechten an dem Vermögen einer G. m. b. H. usw....., wenn entweder zum Gegenstande des Unternehmens einer dieser Gemeinschaften die Verwertung von Grundstücken gehört, oder wenn die Gemeinschaft, um die Zuwachssteuer zu sparen, geschaffen ist, soweit das Vermögen der Gemeinschaft aus Grundstücken ... besteht.
Auch das starke Anwachsen der Zahl der G. m. b. H. muß stutzig machen. Im Baugewerbe, Boden- und Inunobiliengeschäft gab es Ende 1905: 451, Ende 1907: 896 G. m. b. H.
Nach § 55 darf der Bundesrat Rechtsvorgänge für steuerpflichtig erklären, die es einem andoron ermöglichen, über ein Grundstück wie dor Eigentümer zu verfügen.
Man kann auch — mit einigem Vorbehalt wegen der primären Berechtigung eines sozialpolitischen Steuerzweckes — den Ausführungen Webers, Referat S. 52–53, zustimmen.
Vgl. ferner Altenrath, Preuß. Vors.-Bl., Jalirg. XXX, S. 219, dazu Genzmer, daselbst S. 335, und wieder Altenrath, daselbst S. 696.
Diehl zieht S. 733 aus der Regelung der Haftung — meines Erachtens mit Recht — Folgerungen für die Abwälzungsmöglichkeit.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Weissenborn, H. (1910). Die — indirekte — Wertzuwachs-Umsatzsteuer. In: Die Besteuerung nach dem Wertzuwachs insbesondere die direkte Wertzuwachssteuer. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-39470-0_4
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