Zusammenfassung
Die Diskontierung von Buchforderungen wurde dem Wechseldiskont nachgebildet. Begriff und Wesen finden wir daher am besten, wenn wir jene mit diesem vergleichen. Bei beiden handelt es sich zunächst um eine Diskontierung. Unter Diskont im allgemeinsten Sinne verstehen wir1) „den Abzug vom Nominalbetrage einer innerhalb einer gewissen Frist fälligen Forderung, den derjenige einbehält, welcher die Forderung vor Verfall ankauft oder in Zahlung nimmt“. Die Diskontierung von Buchforderungen ist also
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Eckstein, G. (1911). Begriff und Wesen der Diskontierung von Buchforderungen. In: Die Diskontierung von Buchforderungen in Österreich und Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Diskontierungs-Genossenschaften. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-39464-9_2
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