Zusammenfassung
Großbritannien gehört zu den — heute an Zahl stark verminderten — Staaten, welche in der Organisation ihres Parlaments das Zweikammer-System beibehalten haben. Außerdem hat es auch als so gut wie einziges Land an dem unserem Jahrhundert anachronistisch erscheinenden Grundsatz der Erblichkeit der Mitgliedschaft — peerage — festgehalten, allerdings mit einigen, erst in der jüngsten Zeit eingeführten Milderungen. Andererseits war Großbritannien das erste europäische Land, das, dem demokratischen Zeitgeist Rechnung tragend, durch den Parliament Act von 1911 die damalige erste Kammer der zweiten Kammer politisch unterordnete, ein Beispiel, dem seither die Mehrzahl der unitarischen Staaten gefolgt ist, die mit dem Zweikammersystem arbeiten.
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Loewenstein, K. (1967). Das Oberhaus. In: Staatsrecht und Staatspraxis von Grossbritannien. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-38477-0_10
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