Zusammenfassung
Es kann hier kaum unsere Aufgabe sein, gelehrte Untersuchungen darüber zu führen, woher die Bezeichnung Droge oder Drogist stammt. Wir wollen nur kurz auf die verschiedenen Erklärungen eingehen. Einerseits leitet man das Wort von „trocken“, plattdeutsch „droeg“, ab. Auch das englische „drugs“ (Apothekerwaren) hat mit dem niedersächsischen „droeg“ so viel Klangähnlichkeit, daß die Annahme nicht unberechtigt erscheint, beide Worte hätten denselben Stamm. Drogist würde also so viel bedeuten wie „Händler mit getrockneten Waren“. Für diese Annahme spricht z. B. auch der Umstand, daß noch heute in Österreich die Händler mit Arzneikräutern als „Dürrkräutler“ bezeichnet werden.
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© 1909 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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Buchheister, G.A., Ottersbach, G. (1909). Einleitung. In: Handbuch der Drogisten-Praxis. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-38145-8_1
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