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Zusammenfassung

Die Außendurchmesser der Rohre und die Wanddicken, soweit sie genormt sind, werden nach DIN-Normen gewählt.

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Literatur

  1. Für die Ausführung des Kurzzeitversuchs ist vom Deutschen Verband für die Materialprüfungen der Technik folgendes Verfahren angegeben (s. DVM-Prüfverfahren A112 vom Dez. 1935, DIN-Vornorm): Der Versuch soll beginnen, wenn nach eingetretenem Temperaturausgleich die Stab-temperatur mindestens fünf Minuten lang auf der vorgeschriebenen Höhe gehalten wurde und die Anzeige des Dehnungsmessers praktisch zur Hune gekommen ist. 0,2-Grenze.

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  2. Für die Bestimmung der 0,2-Grenze wird der Probestab mit angesetzten Feinmeß-vorrichtungen in den Ofen eingebaut. Nach Eintritt des Temperaturausgleiches wird zweckmäßig eine Vorlast aufgebracht, die etwa 10% der zu erwartenden Last bei der 0,2-Grenze beträgt. Dann wird zum ersten Male abgelesen. Nunmehr wird der Stab bei höchstens 0,5 kg/mm2 Belastungszunahme in der Sekunde bis etwa 80% der bei der 0,2-Grenze zu erwartenden Last belastet. Der Stab bleibt zwei Minuten lang unter der Last und wird sodann bis auf die Vorlast entlastet. Die bleibende Dehnung des entlasteten Stabes wird nach einer Wartezeit von 30 Sekunden abgelesen. Derselbe Vorgang wird mit stufenweise gesteigerter Belastung (die jeweilige Steigerung soll etwa 5% der bei der 0,2-Grenze zu erwartenden Last betragen) wiederholt, bis die bleibende Dehnung den Betrag von 0,2% erreicht oder überschritten hat. Für Laboratoriumsuntersuchungen kann es zweckmäßig sein, auf der Grundlage von Dehnungsstufen statt von Laststufen vorzugehen. (Dies wird insbesondere notwendig sein, wenn die Lage der Streckgrenze des Werkstoffes nicht im voraus bekannt ist. Es wird dann auf der ersten Stufe bis zum Erreichen von 0,05% bleibender Dehnung belastet; auf jeder der weiteren Stufen darf die bleibende zusätzliche Verlängerung 0,04% nicht überschreiten.) Auswertung. Aus den Versuchsbeobachtungen werden Streckgrenze und 0,2-Grenze auf ± 1 kg/mm’ angegeben. Zur genaueren Auswertung der 0,2-Grenze kann die bleibende Dehnung in Abhängigkeit von der Belastung zeichnerisch aufgetragen werden. Durch die Meßpunkte wird eine Ausgleichskurve gelegt. Aus ihr läßt sich die zu 0,2% bleibender Dehnung gehörende Belastung und damit die 0,2: Grenze auf ± 0,5 kg/mm2 genau bestimmen. (Kleinere Belastungen anzugeben, wäre eine Überschätzung der mit dem Verfahren überhaupt erreichbaren Genauigkeit.) Ist als Abnahmebedingung ein Mindestwert für die Streckgrenze vorgeschrieben, so wird nur einmal bis zu dieser Spannung belastet und wieder entlastet, wie vorstehend beschrieben; überschreitet die bleibende Dehnung den Betrag von 0,2% nicht, so gilt die Bedingung als erfüllt. Im Versuchsbericht ist die tatsächliche Versuchstemperatur anzugeben und zum Ausdruck zu bringen, ob die Streckgrenze oder die 0,2-Grenze bestimmt worden ist. Bewertung als Berechnungsgrundlage.

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  3. Oberhalb einer bestimmten, für die einzelnen Werkstoffe verschieden hoch liegenden Grenztemperatur, die für normale Baustähle etwa 350° beträgt, verliert sowohl die im Kurzzeitversuch gewonnene Streckgrenze als auch die 0,2-Grenze ihre Bedeutung als Berechnungsgrundlage für den Konstrukteur. An ihre Stelle treten die Ergebnisse des Dauerstandversuches. (Wiedergegeben mit Genehmigung des Deutschen Normenausschusses. Verbindlich ist die jeweils neueste Ausgabe des Normblattes im Normformat A 4, das beim Beuth-Verlag, G. m. b. H., Berlin SW 19, erhältlich ist.)

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  4. Nach Pomp und End er s, Zur Bestimmung der Dauerstandsfestigkeit im Abkürzungs verfahr en. Mitt. Kais.-Wilh.-Inst. Eisenforschg., 1927 (Bd. 9) S. 33.

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  5. Nach Siebel und Ulrich, Z. VDI, 1932, H. 27, S. 659; Siebel, Mitt. VGB, 1935, H. 54, S. 185.

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  6. 0,2-Dehngrenze bei stufenweiser Belastung.

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  7. Gemäß Richtlinien des Vereins Deutscher Eisenhüttenleute vom Juli 1935 (Dehngeschwindigkeit 10×10-4%/h in der 25.–35. Stunde, Vorwärmung ohne Last 18–20 h, Vorlast 1 kg ¼ h).

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  8. 0,2-Dehngrenze bei stufenweiser Belastung.

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  9. Dehngeschwindigkeit 5¼10-4%/h in der 25.–35. Stunde.

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  10. Für die Vorbehandlung der Ausgangswerkstoffe für Rohre sind von Baurat Ulrich „Anhaltspunkte“ aufgestellt worden. Bei Bestellungen von Rohren der Gütestufen III und IV empfiehlt es sich, diese „Anhaltspunkte” mit dem Lieferwerk zu vereinbaren (s. Mitt. VGB 1935, H. 54, S. 188).

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  11. Für besonders hohe Anforderungen kann man die Rohre vor der Besichtigung durch sachgemäßes Beizen entzundern, um die Oberflächenfehler leichter zu erkennen, falls der Ausgangswerkstoff nicht, wie in Ziffer 18 angegeben, behandelt wurde. Dies ist jedoch bei der Bestellung mit dem Röhrenwerk besonders zu vereinbaren.

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  12. Normalwand, siehe DIN 2448.

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  13. Bei größeren Abmessungen empfiehlt es sich, den Wasserdruekversuch an allen Rohren zu wiederholen, da die mögliehen Fehler einzeln auftreten. Hierbei erfolgt Einzelentscheidung über jedes Rohr. Eine Wiederholung des Wasserdruckversuches ist jedoch nicht erforderlich bei Rohren, die im Verlauf der Weiterverarbeitung vom Sachverständigen einem Wasserdruck in gleicher Höhe unterworfen werden.

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  14. Die Festigkeitswerte und sonstigen Eigenschaften der Sonderstähle sind im Angebot anzugeben. Ebenso sind vom Stahlwerk bei der Lieferung Angaben über die Behandlung dieser Stähle zu machen.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Vereinigung der Grosskesselbesitzer. (1936). Rohre. In: Richtlinien für den Bau von Heissdampf-Rohrleitungen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-38131-1_3

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