Zusammenfassung
In der Einleitung ist darauf hingewiesen worden, daß sich alle im Bankbetriebe vorkommenden Geschäfte, soweit sie den Verkehr zwischen Bank und Kundschaft und nicht den der Banken desselben Platzes untereinander betreffen, im Korrespondenz-bureau konzentrieren. Das liegt daran, daß in einem ordnungsmäßig geleiteten kaufmännischen Institute über sämtliche Geschäftsvorfälle schriftliche Abmachungen erfolgen. Im Warengeschäft ist es z. B. häufig üblich, daß die Kunden Aufträge einsenden, die nach einiger Zeit, oft erst nach Wochen, ausgeführt werden, ohne daß der Empfang der Aufträge vorher von der Firma schriftlich bestätigt wird. Solche Prinzipien sind im Bankgeschäft durchaus unzulässig. Selbst bei den kleinsten Firmen wird in dieser Beziehung streng auf Ordnung gesehen; jeder schriftliche Auftrag, jede schriftliche Anfrage wird sofort beantwortet. Im Großbetriebe ist die Organisation so beschaffen, daß ein Versehen nach dieser Richtung bald seine Korrektur erfahren müßte.
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Referenzen
w. v. = wie vorstehend. Diese Formel bezieht sich auf die neben den Betrag gesetzte Valuta.
Häufig auch „ohne Spesen“; diese werden dann dem Aussteller besonders aufgegeben.
Steamer = Dampfer, abgekürzt „Str.“ oder „S.S.“ (Steam ship] geschrieben.
In ful set = in voller Serie. Die Konnossemente werden gewöhnlich doppelt (duplo) oder dreifach (triplo) ausgefertigt, um im Falle des Verlustes des einen Exemplares gesichert zu sein. Wie bei Schecks oder Wechseln, die auf ein überseeisches Land gezogen sind, wird auch hierbei das Duplikat (bei Wechseln Sekunda genannt) erst mit den/nächsten Schiff abgesandt. Nach § 3652 des H. G. B. unterliegen Konnossemente, die vernichtet oder abhanden gekommen sind, der Kraftloserklärung im Wege des Aufgebotsverfahrens.
Siehe S. 19 und S. 117. Die Konnossemente werden gewöhnlich in blanko giriert.
Hierin wird durch vereidete Beamte die Qualität der verladenen Ware bescheinigt.
Die richtige Nachsendung des Duplikats beziehungsweise Tripli-kats wird bei der Einsendung des Unikats vom Absender garantiert. Häufig wird diese Garantie von der Bank ausdrücklich bestätigt.
Beim Überseeverkehr werden gewöhnlich sogenannte Wechselkopien hergestellt. Ein Wechselformular, die Prima, wird zum Akzept gesandt, die Sekunda, eine Abschrift der Prima, doch mit der ausdrücklichen Bezeichnung Sekunda versehen, kann inzwischen zum Diskont begeben werden. Später, nach erfolgter Akzeptierung, wird die Prima zur Verfügung der Sekunda gehalten, d. h. jedem, der die Sekunda präsentiert, übergeben.
telquel heißt franko Courtage und Zinsen, aber provisionspflichtig im Kontokorrent; telquel netto bedeutet, daß auch die Provision erlassen wird.
Bei neuen Emissionen werden die Stücke gewöhnlich nicht sofort geliefert, sondern erst einige Tage später. Der Termin der Lieferung wird im Prospekt (S. 242) bekannt gemacht; gleichzeitig werden die Stücke an demselben Tage abgerechnet; Stückzinsen bis dahin berechnet usw.
Um Portospesen zu ersparen, werden die Wertpakete oft nur mit 600 Mk. Wertangabe deklariert und der Mehrwert bei einer Versicherungsgesellschaft gegen Verlust versichert.
J./J.-Cps. = Januar-Juli-Coupons, d. h. an den Stücken haften Coupons per 1. Januar und per 1. Juli, zum Unterschied von solchen Stücken mit Coupons per 1. April und 1. Oktober.
In den Briefen an die anderen Mitglieder steht hier 20 oder 15%.
In dem obigen Beispiel eines Konsortialgeschäfts hat das Konsortium sieh bereit erklärt, die ganze Anleihe in einem Posten abzunehmen und den gesamten Gegenwert zu remittieren. Die Stadt wünscht aber das Geld nur allmählich zu erheben, und hierbei ist vereinbart, daß das Konsortium einen Depositalzinssatz von 1½% zu vergüten habe. In dieser Weise werden Konsortialgeschäfte mit Städten oft abgeschlossen; sehr häufig wird aber auch von vornherein in den Übernahmebedingungen festgesetzt, an welchen Terminen die Stücke sukzessive abzunehmen sind. Dementsprechend erfolgt auch die Remittierung des Gegenwerts jeweilig konform dem zur Abnahme gelangten Betrag an Effekten. Dem Konsortium verbleibt also ein Zwischengewinn, dessen Höhe gleich der Differenz zwischen dem Anleihezins und dem Zinssatz für den auf Konto gutgeschriebenen Gegenwert ist. Dieser Zwischengewinn bildet häufig den Anreiz zur Übernahme von Stadtanleihen, da der Gewinn am Kurse sehr gering ist und zudem teilweise durch die Spesen absorbiert wird. Auch beim Abschluß von Anleihen mit ausländischen Staaten werden häufig entsprechende Vereinbarungen getroffen.
Das ist der Tag der Lieferung; siehe Anmerkung zu S. 361.
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Buchwald, B. (1910). Das Korrespondenzbureau. In: Die Technik des Bankbetriebes. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-37872-4_7
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