Zusammenfassung
Die Verwendung von Sammlern als Betriebsstromquellen hat im Bereiche der Reichs-Telegraphenverwaltung einen immer größeren und noch stetig wachsenden Umfang angenommen. Nachdem einige kleinere Versuche vorangegangen waren, wurde im Jahre 1890 auf dem Haupttelegraphenamte in Berlin für 237 Arbeitsstromleitungen eine gemeinsame Sammlerbatterie aufgestellt. Das günstige Ergebnis des Versuches führte dazu, bei der Mehrzahl der selbständigen Telegraphenämter und einer Reihe größerer Betriebsstellen sämtliche Arbeitsstromleitungen aus einer Batterie zu speisen. Auch für die bei einem Amte in Endstellung betriebenen Ruhestromleitungen werden seit dem Jahre 1900 allgemein Sammlerbatterien verwendet. Für Ruhestromleitungen, die in Zwischenstellung betrieben werden, bietet die Verwendung von Sammlern in technischer wie in wirtschaftlicher Beziehung zwar keine besonderen Vorteile; man macht indessen auch für diesen Zweck gewöhnlich der äußeren Einheitlichkeit halber von Sammlern Gebrauch. Die erste Verwendung im Fernsprechbetriebe erfuhren die Sammler im Jahre 1895; und zwar dienten sie zuerst zum Betriebe der Mikrophone bei den Vermittelungsanstalten und den Teilnehmerstellen. Sie fanden dann nach und nach noch für andere Zwecke des Fernsprechbetriebes (Weckbetrieb, Kontrollbetrieb etc.) Anwendung.
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Strecker, K. (1907). Die Sekundärelemente (Sammler). In: Die Telegraphentechnik. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-37871-7_6
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