Zusammenfassung
Der Beginn des nationalen Wohlfahrtsinstitutes geht schon auf das Jahr 1919 zurück. Aber erst im Jahre 1924 wurde das Institut als öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkannt. Der Zweck ist, alles zu unternehmen, was die Bevölkerung und besonders die Arbeiterschaft geistig, sittlich und körperlich zu heben geeignet erscheint und zum Zusammenhalt dienen kann.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Müller, W. (1928). Sozialmaßnahmen zur Hebung der Arbeiterwohlfahrt. (Opera Nazionale Dopolavoro.). In: Der Faschismus als soziale Wirtschaftsmacht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-37026-1_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-37026-1_5
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