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Das Korrespondenzbureau

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Die Technik des Bankbetriebes
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Zusammenfassung

In der Einleitung ist darauf hingewiesen worden, daß sich alle im Bankbetriebe vorkommenden Geschäfte, soweit sie den Verkehr zwischen Bank und Kundschaft und nicht den der Banken desselben Platzes untereinander betreffen, im Korrespondenzbureau konzentrieren. Das liegt daran, daß in einem ordnungsmäßig geleiteten kaufmännischen Institute über sämtliche Geschäftsvorfälle schriftliche Abmachungen erfolgen. Im Warengeschäft ist es z. B. häufig üblich, daß die Kunden Aufträge einsenden, die nach einiger Zeit, oft erst nach Wochen, aus-geführt werden, ohne daß der Empfang der Aufträge vorher von der Firma schriftlich bestätigt wird. Solche Prinzipien sind im Bankgeschäft durchaus unzulässig. Selbst bei den kleinsten Firmen wird in dieser Beziehung streng auf Ordnung gesehen; jeder schriftliche Auftrag, jede schriftliche Anfrage wird sofort beantwortet. Im Großbetriebe ist die Organisation so beschaffen, daß ein Versehen nach dieser Richtung bald seine Korrektur erfahren müßte. Wo sich jedoch ein mehr persönlicher Verkehr zwischen Bank und Kundschaft entwickelt — das ist im Kleinbetriebe wie in den Depositenkassen der Großbanken der Fall — da werden wohl bei einigen Banken von dieser Gepflogenheit Ausnahmen gemacht. Sobald aber dieser persönliche Verkehr nicht stattfindet, der Kunde etwa an einem anderen Orte wohnt, wird auf genaue Bestätigung jedes Briefes, insbesondere jedes Auftrages Wert gelegt. Aus alledem ergibt sich, daß das Korrespondenzbureau sämtliche eingegangenen Briefe zur Beantwortung erhalten muß. Das geschieht gewöhnlich in der Weise, daß der Chef des Bureaus alle Sendungen in Empfang nimmt, ihren Inhalt prüft und sie dann unter die einzelnen Korrespondenten verteilt. Die Verteilung erfolgt nicht willkürlich; jedem Korrespondenten werden vielmehr eine Anzahl Kunden zugewiesen, mit denen er regelmäßig den Briefwechsel zu pflegen hat. In einigen Banken erhält jeder Beamte alle Kunden, deren Namen mit bestimmten Buchstaben beginnen (z. B. Korrespondent für Kundschaft A—E usw.). Andere Institute nehmen die Einteilung nach der geographischen Lage des Wohnsitzes der Kunden vor (z. B. Berliner, rheinische Kundschaft usw.). Häufig wird auch unterschieden zwischen der Loro-(in der Einzahl: Suo-)Korrespondenz und der Nostro-(in der Einzahl: Mio-) Korrespondenz. Die Loro-Korrespondenz betrifft alle Geschäfte, die die Kunden mit der Bank abschließen, die Nostro-Korrespondenz solche Geschäfte, die die Bank über ihre Transaktionen als Kundin einer anderen Firma zu erledigen hat. Auch die Korrespondenz über die Meta- und Konsortial-Geschäfte wird meistens getrennt geführt, sofern nicht ihre Erledigung überhaupt in einem besonderen Bureau, dem Konsortialbureau oder Sekretariat, vorgenommen wird.

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Literatur

  1. w. v. = wie vorstehend. Diese Formel bezieht sich auf die neben den Betrag gesetzte Valuta.

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  2. Häufig auch „ohne Spesen“; diese werden dann dem Aussteller besonders aufgegeben.

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  3. Steamer = Dampfer, abgekürzt „Str.“ oder „S.S.” (Steam ship) geschrieben.

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  4. In ful set = in voller Serie. Die Konnossemente werden gewöhnlich doppelt (duplo) oder dreifach (triplo) ausgefertigt, um im Falle des Verlustes des einen Exemplares gesichert zu sein. Wie bei Schecks oder Wechseln, die auf ein überseeisches Land gezogen sind, wird auch hierbei das Duplikat (bei Wechseln Sekunda’ genannt) erst mit dem nächsten Schiff abgesandt. Nach § 365 2 des H.-G.-B. unterliegen Konnossemente, die vernichtet oder abhanden gekommen sind, der Kraftloserklärung im Wege des Aufgebotsverfahrens.

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  5. Siehe S. 19 und S. 99. Die Konnossemente werden gewöhnlich in blanko giriert.

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  6. Hierin wird durch vereidete Beamte die Qualität der verladenen Ware bescheinigt.

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  7. Die richtige Nachsendung des Duplikats beziehungsweise Triplikats wird bei der Einsendung des Unikats vom Absender garantiert. Häufig wird diese Garantie von der Bank ausdrücklich bestätigt.

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  8. Beim Überseeverkehr werden gewöhnlich sogenannte Wechselkopien hergestellt. Ein Wechselformular, die Prima, ‘wird zum Akzept gesandt, die Sekunda, eine Abschrift der Prima, doch mit der ausdrücklichen Bezeichnung Sekunda versehen, kann inzwischen zum Diskont begeben werden. Später, nach erfolgter Akzeptierung, wird die Prima ’3ur Verfügung der Sekunda gehalten, d. h. jedem, der die Sekunda präsentiert, übergeben.

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  9. telquel heißt franko Courtage und Zinsen, aber provisionspflichtig im Kontokorrent; telquel netto bedeutet, daß auch die Provision erlassen wird.

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  10. L.-K. = Liquidationskurs (siehe S. 202).

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  11. Bei Neuemissionen werden die Stücke gewöhnlich nicht sofort geliefert, sondern erst einige Tage später. Der Termin der Lieferung wird im Prospekt (S. 210) bekannt gemacht; gleichzeitig werden die Stücke an demselben Tage abgerechnet; Stückzinsen bis dahin berechnet, usw.

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  12. Um Portospesen zu ersparen, werden die Wertpakete oft nur mit 600 Mk. Wertangabe deklariert und der Mehrwert bei einer Versicherungsgesellschaft gegen Verlust versichert.

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  13. J./J: Cps. = Januar-Juli-Coupons, d. h. an den Stücken haften Coupons per 1. Januar und per 1. Juli, zum Unterschied von solchen Stücken mit Coupons per 1. April und 1. Oktober.

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  14. In dem obigen Beispiel eines Konsortialgeschäfts hat das Konsortium sich bereit erklärt, die gesamte Anleihe in einem Posten abzunehmen und den gesamten Gegenwert zu remittieren. Die Stadt wünscht aber das Geld nur allmählich zu erheben, und hierbei ist vereinbart, daß das Konsortium einen Depositalzinssatz von 11/2 °/o zu vergüten habe. In dieser Weise werden Konsortialgeschäfte mit Städten oft abgeschlossen; sehr häufig wird aber auch von vornherein in den Übernahmebedingungen festgesetzt, an welchen Terminen die Stücke sukzessive abzunehmen sind. Dementsprechend erfolgt auch die Remittierung des Gegenwerts jeweilig konform dem zur Abnahme gelangten Betrag an Effekten. Dem Konsortium verbleibt also ein Zwischengewinn, dessen Höhe gleich der Differenz zwischen dem Anleihezins und dem Zinssatz für den auf Konto gutgeschriebenen Gegenwert ist. Dieser Zwischengewinn bildet häufig den Anreiz zur Obernahme von Stadtanleihen, da der Gewinn am Kurse sehr gering ist und zudem teilweise durch die Spesen absorbiert wird. Auch beim Abschluß von Anleihen mit ausländischen Staaten werden häufig entsprechende Vereinbarungen getroffen.

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Buchwald, B. (1907). Das Korrespondenzbureau. In: Die Technik des Bankbetriebes. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-36849-7_7

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