Zusammenfassung
Ein mittlerer Bauernhof kann nur eine Familie erhalten. Daher ist es in großen Teilen Österreich altes bäuerliches Gewohnheitsrecht, daß der Hof ungeteilt auf einen, den Anerben, übergeht und die anderen, die Weichenden, in Geld abgefunden werden. Die Höfe stehn entweder im Alleineigentum oder im Miteigentum von Ehegatten. Vielfach nimmt der Bauer die Erbfolge vorweg, indem er bei Lebzeiten nach diesen Grundsätzen den Hof übergibt (Gutsübergabe) und sich ins Altenteil (Ausgedinge) zurückzieht.
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© Springer-Verlag Wien 1964