Zusammenfassung
Schiedsuntersuchungen sind solche Untersuchungen, die von mehreren Parteien Zur Klärung von Unstimmigkeiten gefordert werden; sie werden stets von einem unbeteiligten Chemiker in Abwesenheit der beteiligten Parteien ausgeführt. Stellt der Einsender der Probe, ohne ausdrücklich eine Schiedsanalyse Zu beantragen, das Verlangen, daß vom Schiedschemiker eine Zweite Ausfertigung seines Befundscheines an eine andere Partei einzusenden ist, so gilt die Untersuchung ebenfalls als Schiedsuntersuchung.
Bearbeiter: Fresenius. Mitarbeiter: Blumenthal, Borkenstein, Grewe, Melzer.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Chemiker-Fachausschuß des Metall und Erz e.V. Gesellschaft für Erzbergbau, Metallhüttenwesen und Metallkunde im NSBDT. (1942). Einleitung. Begriffsbestimmung und allgemeine Richtlinien für Schiedsuntersuchungen. In: Analyse der Metalle. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-36699-8_1
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