Zusammenfassung
Das Deutsche Gesetz über die elektrischen Einheiten vom 1. Juli 1898 bestimmt:
-
3.
Das Ampere ist die Einheit der elektrischen Stromstärke. Es wird dargestellt durch den unveränderlichen elektrischen Strom, welcher bei dem Durchgange durch eine wässerige Lösung von Silbernitrat in einer Sekunde 0,001118 g Silber niederschlägt.
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4.
Das Volt ist die Einheit der elektromotorischen Kraft. Es wird dargestellt durch die elektromotorische Kraft, welche in einem Leiter, dessen Widerstand 1 Ohm beträgt, einen elektrischen Strom von einem Ampere erzeugt.
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Referenzen
Vgl. REZ. 1933 S. 570. Die V. D. E.-Normen für Elektrizitätszähler fordern folgende Überlastbarkeiten:
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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© 1934 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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Orlich, E. (1934). Strom- und Spannungsmessung. In: Anleitungen zum Arbeiten im Elektrotechnischen Laboratorium. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-36686-8_3
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