Zusammenfassung
Wie auf Seite 14, Zeile z, schon gesagt wurde, hat das Wort „Apoheker“ — auch „Appateger“ oder „Appenteger“ geschrieben — bei seinem Auftauchen in der deutschen Sprache, soweit die bekannten Belegstellen desselben ersichtlich machen, sofort nur seine heutige Bedeutung als Arzneibereiter gehabt. Um Mißverständnissen vorzubeugen, sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß es sich mit dem Worte »Apothecarius« des mittelalterlichen Lateins indessen nicht so verhält. Nach dem bekannten Glossarium von Du Cange nannte man außer den Medizinalapothekern noch Apothecarii diejenigen, welche Warenniederlagen hatten, Großhändler von Waren, Aufseher eines Vorratshauses, Verwalter von Verlassenschaften und des Eigentumes von Mündeln, und schließlich diejenigen, welche in den Häusern der Großen Süßigkeiten, gekochte und überzuckerte früchte, welche nach der mahlzeit sind in letzterer Bedeutung auch die „67 Appotecker mit iren Knechten” zu nehmen, welche sich in dem Verzeichnisse der „frembdleut von kaufleuten, kramern und ander weckleut, on die die inn der Statt vorhin warend“ des im Anfange des 15. Jahrhunderts, bald nch dem Konstanzer Konzile, von Ulrich von Richental in Konstanzer Mundart verfaßten, bereits 1485 in Druck erschienenen Werkes: „Conciliumbuch zu Costencz“ finden.
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Peters, H. (1891). Nachtrag. In: Aus pharmazeutischer Vorzeit in Bild und Wort. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-36655-4_12
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