Zusammenfassung
Das Finanzwesen (Staatswirthschaft) umfaßt die Beschaffung, Verwaltung und Verwendung der zur Deckung des Staatsbedarfs erforderlichen Mittel. Umfang und Art dieses Bedarfs wird durch die Aufgaben bestimmt, welche der Staat auf den einzelnen Verwaltungsgebieten zu erfüllen hat. Die Entwickelung der Finanzverwaltung steht deshalb mit der der allgemeinen Staatsthätigkeit in engstem Zusammenhange und reicht wie diese nicht über die Mitte des 17 ten Jahrhunderts zurück1). Um diese Zeit rief die Vermehrung der bis dahin wesentlich aus den Einkünften der Domänen und Regalien2) bestrittenen Staatsbedürfnisse die Steuern hervor, die dem Finanzwesen ein nenes Gepräge und eine mit den gesteigerten Ansprüchen an die Staatsthätigkeit immer wachsende Bedeutung verliehen haben3).
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de Grais, G.H. (1886). Finanzen. In: Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem Deutschen Reiche. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-36603-5_6
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