Zusammenfassung
Der sich durch das gesammte Mittelalter hindurchziehende Kamps zwischen Königsgewalt und Territorialherrschaft endigte im älteren deutschen Reiche mit dem vollständigen Siege der letzteren1). Während die Kaiser ihre Kräfte in äußeren und inneren Kämpfen erfolglos aufrieben, konnte die Territorialmacht sich ungehindert entfalten. Ihr fortgesetztes Wachsthum ließ schon in der zweiten Hälfte des Mittelalters die Versuche zu weitere Befestigung der kaiserlichen Macht zurücktreten und die Beherrscher Deutschlands mehr und mehr auf Erweiterung der eigenen Hausmacht Bedacht nehmen. Wie ein letztes Aufflackern des Reichsgedankens tritt am Ausgange des Mittelalters die Eintheilung des Reiches in Kreise zum Zwecke der Erhaltung des Mittelalters die Eintheilung des Reiches in Kreise zum Zwecke der Erhaltung des Landfriedens und die Einsetzung des Reichs- Kammergerichts hervor (1495). Doch auch diese Maßregeln konnten den allgemeinen Zersetzungsprozeß nicht aufhalten, den die mit der Reformation eintretende religiöse Spaltung und die damit verbundene Einmischung des Auslandes noch wesentlich beschleunigten.
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de Grais, G.H. (1886). Das deutsche Reich. In: Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem Deutschen Reiche. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-36603-5_2
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