Zusammenfassung
Das Finanzwesen (Staatswirtschaft) umfaßt neben der Verwaltung des Staatsvermögens und der Staatschulden die Beschaffung, Verwaltung und Verwendung der zur Deckung desz Staatsbedartfs erforderlichen Mittel. Umfang und Art dieses Bedarfs werden durch die Aufgaben bestimmt, welche der Staat auf den einzelnen Verwaltungsgebieten zu erfüllen hat. Die Entwickelung der Finaanzverwaltung fteht deshalb mit der der allgeweinen Staatstätigkeit im engsten Zusammenhange und reicht wie diese nicht über die Mitte des 17ten Jahrhunderts zurück. 1) Um diese Zeit führte die Vermehrung der bis dahin wesentlich aus den Einkünften der Domänen und Regalien 2) bestrittenen Staatsbedürfnisse zu der Besteuerung, die dem Finanzwesen ein neues Gepräge und eine mit den gesteigerten Ansprüchen an die Staatstätigkeit mehr und mehr und mehr wachsende Bedeutung verliehen hat (§ 135).
The erratum of this chapter is available at http://dx.doi.org/10.1007/978-3-662-36601-1_15/10.1007/978-3-662-36601-1_15
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Rights and permissions
Copyright information
© 1906 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
de Grais, G.H. (1906). Finanzen. In: Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem Deutschen Reiche. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-36601-1_6
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-36601-1_6
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-662-35771-2
Online ISBN: 978-3-662-36601-1
eBook Packages: Springer Book Archive