Zusammenfassung
Das Finanzwesen (Staatswirtschaft) umfaßt neben der Verwaltung des Staatsvermögens und der Staatschulden die Beschaffung, Verwaltung und Verwendung der zur Deckung des Staatsbedarfs erforderlichen Mittel. Umfang und Art dieses Bedarfs werden durch die Aufgaben bestimmt, welche der Staat auf den einzelnen Verwaltungsgebieten zu erfüllen hat. Die Entwickelung der Finanzverwaltung steht deshalb mit der der allgemeinen Staatstätigkeit im engsten Zusammenhange und reicht wie diese nicht über die Mitte des 17ten Jahrhunderts zurück.1) Um diese Zeit führte die Vermehrung der bis dahin wesentlich aus den Einkünften der Domänen und Regalien2) bestrittenen Staatsbedürfnisse zu der Besteuerung, die dem Finanzwesen ein neues Gepräge und eine mit den gesteigerten Ansprüchen an sie Staatstätigkeit mehr und mehr wachsende Bedeutung verliehen hat (§ 135).
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de Grais, G.H. (1907). Finanzen. In: Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem Deutschen Reiche. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-36598-4_6
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