Zusammenfassung
Helmholtz bezeichnet in der Abhandlung über die Erhaltung der Kraft als Aufgabe der physikalischen Naturwissenschaften die Aufsuchung der Gesetze, durch die die einzelnen Vorgänge in der Natur auf allgemeine Regeln zurückgeleitet und aus den Regeln wieder bestimmt werden können. — Um die einzelnen Vorgänge auf allgemeine Regeln zurückführen zu können, muß man sie unter möglichst vielfach abgeänderten Bedingungen beobachten. Die Beobachtung lehrt dann erstens, was sich mit der Veränderung der Bedingungen an den Erscheinungen ändert, zweitens was trotzdem an ihnen unverändert bleibt. Auf diese Weise lehrt die Erfahrung das Regelmäßige an den Erscheinungen kennen und ebenso das Regellose, Zufällige; die von Galilei aufgestellten Gesetze der Fallbewegung sind derartige Regeln, die aus den Beobachtungen abgeleitet worden sind und die unter gegebenen Voraussetzungen zu bestimmten Voraussagen ermächtigen. Wo man die Zusammengehörigkeit von Vorgängen nicht vollkommen kennt, wie bei den meisten meteorologischen Erscheinungen, kann man keine Regel aufstellen und daher nicht voraussagen, was unter gegebenen Bedingungen geschehen wird. Wenn wir aber ein Gesetz erkannt haben, und „wenn wir uns vergewissern können, daß die Bedingungen eingetreten sind, unter denen das Gesetz zu wirken hat, so müssen wir auch den Erfolg eintreten sehen, ohne Willkür, ohne Wahl, ohne unser Zutun mit einer die Dinge der Außenwelt ebensogut wie unser Wahrnehmen zwingenden Notwendigkeit. So tritt uns das Gesetz als eine objektive Macht entgegen, und demgemäß nennen wir es Kraft. Wir objektivieren z. B. das Gesetz der Lichtbrechung als eine Lichtbrechungskraft der durchsichtigen Substanzen, das Gesetz der chemischen Wahlverwandtschaften als eine Verwandtschaftskraft der verschiedenen Stoffe zueinander“ (Helmholtz).
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Berliner, A. (1928). Einleitung. In: Lehrbuch der Physik in Elementarer Darstellung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-36483-3_1
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