Zusammenfassung
Die Behandlung soll hier nur berücksichtigt werden, soweit das Bedürfnis des praktischen Arztes reicht — und soweit ihre Besprechung unabhängig von der Demonstration der Klinik etwas nützen kann. In bezug auf die Neurosen muß auf die Lehrbücher fror Neurologie verwiesen werden.
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Literatur
Die österreichische „Entmündigungsordnung“ gibt merkwürdigerweise keine Vorschriften für die Aufnahmeformalitäten, verlangt aber ein nachträgliches kompliziertes Verfahren, das nur den Anstaltsarzt angeht.
Manche Anstalten verlangen die Benützung eines bestimmten Formulars, das von ihnen bezogen werden kann.
Bumke: Lehrbuch der Geisteskrankheiten. S. 473. München: J. F. Bergmann 1924.
Bumke: Für die psychogenen Reaktionen: MOHR in LEVANDOWSKY: Handb. d. Neur. Berlin: Julius Springer.
Schultz: Seelische Krankenbehandlung. Jena: Fischer 1922.
Im Gegensatz zu den Neurosen. Auch für die weniger Geübten sind z. B. monosymptomatische Hysterien oder Enuresis dieser Behandlung oft leicht zugänglich.
Ja nicht vergessen, daß sehr oft, namentlich bei Schlaflosigkeit ohne Aufregung, Schlafmittel mehr als für eine Nacht wirken oder sogar in gewissen Fällen erst in der folgenden Nacht zur Wirkung kommen, ohne daß eine neue Dosis gegeben wird.
Wenn man aus irgendeinem andern Grunde Alkohol als Medikament verschreiben zu müssen glaubt, dann verschreibe man ihn auch wie ein anderes differentes Mittel in bestimmter Dosis und — aus selbstverständlichen Gründen — ohne daß der Patient es weiß; etwa: Spir. vin. 30,0, Aq. 130,0, Syr. liquir. 40, 0.
Vgl. Meyer, E.: Künstliche Unterbrechung der Schwangerschaft bei Psychosen (mit Einschluß der Hysterie und Neurasthenie). Med. Klin. 1918, Nr 7 u. B.
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Bleuler, E. (1930). Die Behandlung der Geisteskrankheiten im allgemeinen. In: Lehrbuch der Psychiatrie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-36477-2_11
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