Zusammenfassung
Im Königreiche Dänemark begann der durch den politischen Ausgleich von 1894 beseitigte langjährige Verfassungsstreit wieder aufzuleben, und zwar wegen ähnlicher Fragen, als um welche es sich damals gehandelt hatte. Die Beratungen des Folkethings über das Budget für 1898 waren glatt verlaufen, bis auf die den bisherigen Kriegs- und Marineetat übersteigende Summe von 203997 Kronen für Anschaffung von Granaten und Vervollständigung der Seebefestigung Kopenhagens. Die hierauf am 12. März vom Ministerium abgegebene Erklärung, daß die Regierung mit dem beschlossenen Heeresbudget die Verwaltung nicht fortführen könne, eröffnete die Aussicht auf Wiederkehr der einseitig erlassenen provisorischen Budgets. Zur Vermeidung dieses Falles einigte sich schließlich das Ministerium mit der Finanzkommission des Folkethings doch noch bis auf den Betrag von 11 306 Kronen. Num aber bereitete das Landsthing unter Führung Estrups, des Ministerpräsidenten in der früheren Konfliktzeit, Schwierigkeiten. Als auch am 8. Mai in beiden Kammern keine Einigung erzielt werden konnte, trat am 11. Mai das seit dem 11. August 1894 im Amte befindliche Ministerium v. Reedtz-Thott zurück, worauf des bisherige Minister des Innern Hoerring am 23. Mai ein neues Ministerium bildete.
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Wippermann, K. (1898). Dänemark, Schweden, Norwegen. In: Politische Geschichte der Gegenwart. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-36392-8_9
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