Zusammenfassung
In dem Verhältnis der Türkei zu Bulgarien trat keine Veränderung ein. Der Großwesir sandte zwar das Andrängen Rußlands am 5. Oktober ein Telegramm an den bulgarischen Ministerpräsidenten Stambulow, mit der Erklärung, daß in den Augen der kaiserlichen Regierung die Lage in Bulgarien noch die nämliche sei wie 1887, daß also die Anwesenheit des Prinzen Ferdinand an der Spitze der Regierung des Fürstentums ungesetzlich sei und mit dem Berliner Vertrag im Widerspruch stehe, und er machte den Großmächten Mitteilung von diesem diplomatischen Schritt; aber es kümmerte die Türkei wenig, daß Stambulow das Telegramm unbeatwortet ließ, und als der russische Botschafter Nelidow, ohne dabei von Deutschland und Frankreich unterstützt zu werden, von der Pforte verlangte, sie sole den Prinzen Ferdinand auffordern, Bulgarien zu verlassen, gab sie eine ablehnende Antwort; den es war ja sicher, daß der Prinz und seine Regierung sich nicht fügen würden, und zur Ergreifung von Gewaltmaßregeln, was allein noch übrig blieb, hatte die Pforte keine Lust. In Kreta konnte die Pforte weder die christliche noch die mohammedanische Bevölkerung befriedigen; jene verlangte, daß ihr eine Verfassung wie die in Samos verliehen werde, in welchem Falle sie sich verpflichten wollte, der Pforte einen Jahrestribut von 80,000 Pfd.
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Müller, W. (1889). Die Balkanstaaten und Griechenland. In: Politische Geschichte der Gegenwart. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-36390-4_7
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